Wie hoch ist der Steuerfreibetrag bei stiefkindern?
1 Nr. 2 Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) Stiefkinder und leibliche Kinder absolut gleich. Stiefkinder haben, wie leibliche oder adoptierte Kinder, einen Schenkungs- bzw. Erbschaftsteuerfreibetrag von 400.000 Euro und es gelten für sie die humanen Steuersätze der Steuerklasse I (beginnend bei 7%).
Was ist steuerlich ein Stiefkind?
Als Stiefkinder gelten steuerlich nur Kinder, die ein Partner in eine Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft mitgebracht hat. So ist eine Frau, die mit ihrem neuen Mann ohne Trauschein zusammenlebt, für dessen Kinder rechtlich gesehen keine Stiefmutter. Voraussetzung: Das Kind hat seinen Lebensmittelpunkt bei ihr.
Ist man mit stiefkindern verwandt?
Stiefkinder und Stiefeltern sind gesetzlich nicht miteinander verwandt, sondern lediglich verschwägert. So steht Stiefkindern etwa kein Anspruch auf einen Pflichtteil des Erbes eines Stiefelternteils zu. Wer aber möchte dass seine Kinder und Stiefkinder rechtlich gleich gestellt sind muss die Stiefkinder adoptieren.
Werden Stiefkinder bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt?
Nein. Als Stiefmutter oder Stiefvater müssen Sie rechtlich nicht für den Unterhalt Ihres Stiefkindes aufkommen. Was Sie für Ihr Stiefkind ausgeben, können Sie von dem Elternteil zurückverlangen, der dem Kind Unterhalt zahlen muss. Sie können maximal so viel zurück verlangen, wie der Elternteil Unterhalt zahlen müsste.
Wie hoch sind die Freibeträge bei Schenkungen?
Steuerfreie Schenkung: Steuerklassen, Steuersätze und Freibeträge
| Erbe/Beschenkter | Höhe des Freibetrags |
|---|---|
| Kinder und die Kinder verstorbener Kinder | 400.000 Euro |
| Enkel | 200.000 Euro |
| Urenkel und Eltern (für Letztere aber nur von Todes wegen) | 100.000 Euro |
| Nichten/Neffen, Geschwister, Eltern (bei Schenkungen) | 20.000 Euro |