Wer stellt durchsuchungsbeschlüsse aus?
Die Durchsuchung der Wohnung ist daher regelmäßig mit einem Grundrechtseingriff verbunden, weswegen nur der zuständige Richter den Durchsuchungsbeschluss erlassen darf.
Wann bekommt man einen Durchsuchungsbefehl?
Eine polizeiliche Durchsuchung gemäß §§ 102 ff. StPO darf nur dann stattfinden, wenn eine Durchsuchungsanordnung vorliegt. Es sei denn, der Betroffene stimmt einer Hausdurchsuchung vorher freiwillig zu. Ohne Durchsuchungsbeschluss ist das Eindringen von Polizeibeamten nur dann rechtmäßig, wenn Gefahr im Verzug ist.
Wer darf durchsuchen?
Eine Durchsuchung einer Person bzw. deren Tasche zur Strafverfolgung ist gem. § 102 StPO normalerweise nur dann erlaubt, wenn dieser sich der Begehung einer Straftat verdächtig gemacht hat. Die Polizisten dürfen also nicht einfach eine Person und deren Tasche durchsuchen, weil sie neugierig sind.
Wie bekommt man einen Durchsuchungsbeschluss?
Wer stellt einen Durchsuchungsbeschluss aus? Der Durchsuchungsbeschluss muss von einem Richter ausgestellt werden. Dieser muss die Verhältnismäßigkeit zwischen Tat und Maßnahme begründen und erläutern, welche Beweismittel in der Wohnung des Betroffenen erwartet werden.
Wann wird eine Hausdurchsuchung veranlasst?
Die Durchsuchung darf nur bei Gefahr im Verzug von einem Staatsanwalt genehmigt oder auch von der Polizei durchgeführt werden. Der Begriff „Gefahr im Verzug“ bedeutet, dass ohne eine sofortige Durchsuchung die Gefahr besteht, dass das Beweismittel nicht mehr aufgefunden wird.
Wann gibt es eine Hausdurchsuchung?
Eine Hausdurchsuchung greift in das verfassungsrechtlich garantierte Recht der Unverletzlichkeit der Wohnung ein. Rechtlich zulässig ist sie nur, wenn sie tatsächlich der Prävention oder der Aufklärung einer Straftat dient. Die Durchsuchung darf nur auf Anordnung der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts erfolgen.
Wer darf Wohnungen durchsuchen?
Sowohl für die Durchsuchung beim Beschuldigten als auch bei anderen Personen bedarf es grundsätzlich einer richterlichen Anordnung. Nur bei Gefahr im Verzug darf auch die Staatsanwaltschaft und die Polizei eine Durchsuchung anordnen.
Wer darf meine Tasche kontrollieren?
Die Tasche kontrollieren darf nur die herbeigerufene Polizei. Der bloße Umstand, dass in einem bestimmten Laden viel gestohlen wird, oder dass jemand seine Tasche nicht abgeben oder kontrollieren lassen möchte, reicht hingegen nicht einmal aus, um auf einen solchen hinreichenden Tatverdacht zu schließen.