Was ist der Mindestsatz nach HOAI?
Mangels wirksamer Honorarvereinbarung greift § 7 Abs. 5 HOAI: Die Vereinbarung des Mindestsatzes in Höhe von 75.000 Euro wird unwiderleglich vermutet. Der Architekt kann das Mindestsatzhonorar einklagen.
Wann muss nach HOAI abgerechnet werden?
Immer dann, wenn vom Architekten nur Teilleistungen erbracht werden, besondere Leistungen abzurechnen sind oder nur niedrige anrechenbare Kosten vorhanden sind, ist die Berechnung des Architektenhonorar nach Zeitaufwand möglich. Die Honorar Kosten werden dann zu schriftlich vereinbarten Stundensätzen abgerechnet.
Was ist der Umbauzuschlag?
Er bildet eine wesentliche Komponente der Vergütung beim Bauen im Bestand. Der – schriftlich zu vereinbarende – Umbauzuschlag beträgt jeweils bei einem durchschnittlichen Schwierigkeitsgrad „bis 33 %“ (also auch unter 20 %) auf das ermittelte Honorar bei Gebäuden bzw. „bis 50 %“ bei Innenräumen in Gebäuden.
Was ändert sich in der HOAI 2021?
Verbindliche Honorare in der Form von Mindest- und Höchstsätzen für Architekten- und Ingenieurleistungen werden nicht mehr getroffen. Das Honorar kann zwischen den Vertragspartnern künftig in allen Fällen frei vereinbart werden, sowohl auf Grundlage der HOAI als auch nach anderen vereinbarten Methoden.
Wann gilt HOAI 2021?
Die vorerst letzte Änderung gab es 2013 – bis jetzt. Denn als Reaktion auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 4. Juli 2019 wird die neue HOAI 2020 erneut überarbeitet. Die neue Fassung gilt ab dem 1. Januar 2021 und bringt einige Neuerungen mit sich – doch dazu später mehr.
Was ändert sich mit der HOAI 2021?
Mit den neuen Vorschriften der HOAI wird das EuGH-Urteil vom 04.07
Wer muss nach HOAI abrechnen?
Die HOAI ist auf alle natürlichen und juristischen Personen unabhängig von ihrer Qualifikation unter der Voraussetzung anwendbar, dass sie Architekten- oder Ingenieursleistungen erbringen, die in der HOAI beschrieben sind (und diese Leistungen nicht im Paket mit anderen Leistungen erbringen).
Wie wird abgerechnet nach HOAI?
Das Architektenhonorar errechnet sich aus der Bausumme. Die HOAI schlägt dabei bestimmte Basisgrößen in einer Tabelle vor, abhängig von der Honorarzone. Liegt die Bausumme beispielsweise bei exakt 300.000 Euro, beträgt das Honorar laut HOAI-Tabelle 39.981 Euro plus Mehrwertsteuer.
Wann gibt es einen Umbauzuschlag?
Zuschlag gilt nur für wesentliche Eingriffe in Konstruktion oder Bestand. Anders als in der HOAI 2009 wird der Umbauzuschlag in seinem Anwendungsbereich wieder auf wesentliche Eingriffe in Konstruktion oder Bestand reduziert – für alle Leistungsbilder (§ 2 Abs. 5 HOAI 2013).
Was versteht man unter Mitzuverarbeitende Bausubstanz?
Mitzuverarbeitende Bausubstanz ist nach Defini- tion der HOAI 2013 der Teil eines zu planenden Objektes, der bereits hergestellt ist und durch Pla- nungs- oder Überwachungsleistungen technisch oder gestalterisch mitverwendet wird.