Wie löse ich ein Kautionssparbuch auf?
Der richtige Weg um das Konto zu kündigen, ist ein Schreiben an die Bank, in dem erklärt wird, dass das Konto aufgelöst werden soll. Notwendig sind dafür aber auch die Vorlage des Sparbuches und die Verpfändungserklärung. Eine gute Alternative zum Mietkautionskonto ist das Mietkaution-Plus-Konto.
Wie funktioniert ein Kautionssparbuch?
Mietkaution bezahlen
- Wenn der Vermieter einverstanden ist, kann der Mieter das Geld selbst in einem Mietkautionssparbuch anlegen und an den Vermieter verpfänden.
- Der Vermieter eröffnet ein verzinstes Treuhandkonto getrennt von seinem Vermögen.
- Der Mieter zahlt monatliche Beiträge an eine Bank oder Versicherung.
Wer verwahrt das Mietkautionssparbuch?
Verpfändetes Sparbuch Eine Alternative zum Mietkautionskonto ist das Sparbuch – bei Mietverhältnissen das Mietkautionssparbuch. Dabei zahlt der Mieter die Kautionssumme auf ein auf seinen Namen lautendes Kautionssparbuch ein und verpfändet es an den Vermieter.
Wie kann ich meine Mietkaution bezahlen?
Die Mietkaution muss nicht „auf einen Schlag“ und auch nicht schon vor Beginn des Mietverhältnisses gezahlt werden. Die Kaution kann in drei Raten gezahlt werden, die erste Rate wird mit Beginn des Mietverhältnisses fällig. Die beiden nächsten Raten werden dann zusammen mit den nächsten beiden Mietzahlungen fällig.
Welche Möglichkeiten für Mietkaution?
Bei der Barkaution handelt es sich um die bekannteste Form der Mietkaution: ein Geldbetrag wird als Mietsicherheit überreicht. Er muss jedoch nicht, wie der Name vermuten lassen könnte, in bar übergeben werden. Auch eine Überweisung, oder die Hinterlegung einer Sparbuchs (Spareinlage) sind möglich.
Wie verpfändet man ein Sparbuch?
Der Mieter muss zur Bank oder Sparkasse gehen und die Kontoeröffnung mit Personalausweis bestätigen. Der Vermieter braucht zum Termin nicht anwesend sein. Die Verpfändungserklärung ist von Mieter und Vermieter zu unterzeichnen. Das Sparbuch schickt die Bank direkt zum Vermieter.
Wer muß das Kautionskonto anlegen?
Der Vermieter darf Deine Kaution nicht auf sein Privatkonto einzahlen. Er ist verpflichtet, das Geld anzulegen, zum Beispiel auf einem Kautionskonto (§ 551 Abs. 3 BGB). Das Konto darf maximal eine Kündigungsfrist von drei Monaten haben, da so lang in der Regel auch die Kündigungsfrist für eine Wohnung ist.
Wer übernimmt die Kosten für ein Mietkautionskonto?
Dies gilt nicht für Mietverhältnisse in Studenten- oder Jugendwohnheimen. Die Kosten für die Anlage der Mietkaution trägt ausschließlich der Vermieter. Eine vertragliche Vereinbarung, die vorsieht, dass der Mieter die Kosten für die Errichtung eines Kontos und die Bankgebühren zu tragen hat, ist unwirksam.
Wer muss das Mietkautionskonto eröffnen?
Wer legt das Mietkautionskonto an?
Beim Anlegen dieses Betrags gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder der Vermieter legt den Betrag auf einem Sparbuch bzw. Konto an, das auf seinen Namen lautet oder er gibt sein Einverständnis dafür, dass die Mietkaution auf den Namen des Mieters angelegt und das Sparbuch oder Konto dem Vermieter verpfändet wird.