Was kann der Beirat entscheiden?
Der Beirat soll den Wirtschaftsplan, die Abrechnung über den Wirtschaftsplan sowie die Rechnungslegung der Verwaltung prüfen, bevor ein entsprechender Beschluss in der Eigentümerversammlung erfolgt. Eigene Entscheidungen darf der Beirat auch in diesem Zusammenhang nicht treffen.
Kann sich der Verwaltungsbeirat selbst wählen?
Über die Wahl jedes Beiratsmitglieds muss einzeln abgestimmt werden. Als Kandidat dürfen sie sich auch ruhig selbst wählen. Nur bei der Entlastung des Verwaltungsbeirates auf der Eigentümerversammlung haben sie sich der Stimme zu enthalten.
Wie wählt man einen Verwaltungsbeirat?
Der Verwaltungsbeirat wird von den Wohnungseigentümern in der Eigentümerversammlung per Mehrheitsbeschluss gewählt.
Was sind die Aufgaben des Verwaltungsbeirates?
In § 29 WEG gesetzlich vorgegebene Aufgaben und Pflichten des Verwaltungsbeirats sind, den Verwalter bei der Durchführung seiner Aufgaben zu unterstützen. den Wirtschaftsplan, die Abrechnung über den Wirtschaftsplan, Rechnungslegungen und Kostenanschläge zu prüfen und mit einer Stellungnahme zu versehen.
Was darf der Beirat nicht?
Das darf ein Verwaltungsbeirat nicht – 12 Punkte: Wohnungseigentümern und dem WEG-Verwalter Anweisungen erteilen. Beschlüsse eigenmächtig aufheben und / oder die Verwalterentlastung aussprechen oder den Verwalter im Namen der WEG nicht entlasten. Redeverbot auf Eigentümerversammlungen erteilen.
Was bedeutet Entlastung des Verwaltungsbeirates?
Entlastung bedeutet die Billigung und das Einverständnis mit der zurückliegenden Geschäftsführung und den Verzicht der Wohnungseigentümergemeinschaft gegenüber den Mitgliedern des Beirats auf hieraus entstandene Ersatz- oder Schadensersatzansprüche.
Wann wird ein Verwaltungsbeirat gewählt?
Wenn die Eigentümergemeinschaft beschlossen hat, einen Verwaltungsbeirat zu bestellen oder dieses in der Gemeinschaftsordnung vorgesehen ist, wird der Verwaltungsbeirat gewählt.
Welche Rechte hat der Beirat einer Eigentümergemeinschaft?
Im Rahmen dieser Unterstützungstätigkeit hat der Beirat das Recht den Verwalter zu beraten und im Einzelfall zwischen ihm und der Gemeinschaft zu vermitteln. Der Beirat hat das Recht, nicht aber die Pflicht sämtliche Aufgaben und Tätigkeiten des Verwalters zu überwachen und Auskunft zu verlangen.
Was darf ein Verwaltungsbeirat nicht?
Das darf ein Verwaltungsbeirat nicht – 12 Punkte: Wohnungseigentümern und dem WEG-Verwalter Anweisungen erteilen. Die Hausordnung aufstellen und / oder dessen Einhaltung überwachen. Beschlüsse eigenmächtig aufheben und / oder die Verwalterentlastung aussprechen oder den Verwalter im Namen der WEG nicht entlasten.
Ist ein Beirat notwendig?
Die Wahl eines Beirats ist auch nicht zwingend vorgeschrieben, sondern die Wohnungseigentümer können durch Stimmenmehrheit die Wahl eines Verwaltungsbeirats beschließen.