Wie reiche ich eine Verfassungsklage ein?
Die Verfassungsbeschwerde unterliegt strengen Anforderungen an die Begründung. Sie muss schriftlich eingereicht werden. Die Einreichung per Telefax ist zulässig, nicht aber per E-Mail ). Gegen Entscheidungen der Gerichte und Behörden ist die Verfassungsbeschwerde nur binnen eines Monats zulässig.
Wie viel kostet eine Verfassungsbeschwerde?
Das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht ist kostenfrei. Das Bundesverfassungsgericht kann jedoch einem Beschwerdeführer oder einem Bevollmächtigten eine Gebühr bis zu 2.600 Euro auferlegen, wenn die Einlegung der Verfassungsbeschwerde einen Missbrauch darstellt (§ 34 Abs. 2 BVerfGG ).
Hat die Verfassungsbeschwerde in der Sache Erfolg?
Die Verfassungsbeschwerde hat Erfolg, wenn sie zulässig und begründet ist. Die Zuständigkeit des BVerfG für die Verfassungsbeschwerde ergibt sich aus Art. 93 I Nr. 4a GG, §§ 13 Nr.
Wo kann man Verfassungsbeschwerde einlegen?
Die Verfassungsbeschwerde gibt es auf Bundesebene (d.h. vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe) als auch in Bayern vor dem Bayrischen Verfassungsgerichthof in München. Die Verfassungsbeschwerde auf Bundesebene ist in Art. 93 Abs.
Können Ausländer Verfassungsbeschwerde erheben?
Ausländer sind nur insoweit beschwerdebefugt, als sie eine Verletzung von Menschenrechten rügen. Hinsichtlich der Verletzung von Bürgerrechten können nur deutsche Staatsbürger Verfassungsbeschwerde erheben. Ausländer können sich allerdings insoweit subsidiär auf die allgemeine Handlungsfreiheit berufen, Art. 2 Abs.
Wo kann man gegen ein Gesetz klagen?
1 Nr. 4a GG kann jeder, der behauptet, in einem seiner Grundrechte oder bestimmter grundrechtsgleicher Rechte durch die öffentliche Gewalt, also durch den Gesetzgeber, durch Regierung und Behörden oder durch die Gerichte, verletzt zu sein, Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht erheben.
Was kostet eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht?
Das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht ist gemäß § 34 Abs. 1 Bundesverfassungsgerichtsgesetz grundsätzlich kostenfrei. Niemand soll aus Kostengründen davon abgehalten werden, seine Grundrechte geltend zu machen.