Was gilt als fundsache?

Was gilt als fundsache?

(1) Wer eine Sache in den Geschäftsräumen oder den Beförderungsmitteln einer öffentlichen Behörde oder einer dem öffentlichen Verkehre dienenden Verkehrsanstalt findet und an sich nimmt, hat die Sache unverzüglich an die Behörde oder die Verkehrsanstalt oder an einen ihrer Angestellten abzuliefern.

Wann ist eine fundsache eine fundsache?

Wann Sie Fundsachen anzeigen müssen Nach sechs Monaten gehört der Fund Ihnen, wenn Sie ihn auf Nachfrage nicht verheimlicht haben. Alle höherwertigen Fundsachen, die Sie an sich nehmen, müssen Sie beim nächsten Bürgeramt oder bei der Polizei anzeigen.

Wie geht man mit Fundsachen um?

Dann müssen Sie Ihren Fund laut Gesetz bei der zuständigen Behörde abgeben und alle Umstände, die der Auffindung des Eigentümers dienen können, dort anzeigen (§ 965 Abs. 2 BGB). Davon ausgenommen sind nur Sachen mit einem Wert von weniger als zehn Euro.

Wann dürfen Fundsachen versteigert werden?

(1) Die Versteigerung ist erst zulässig, nachdem die Empfangsberechtigten in einer öffentlichen Bekanntmachung des Fundes zur Anmeldung ihrer Rechte unter Bestimmung einer Frist aufgefordert worden sind und die Frist verstrichen ist; sie ist unzulässig, wenn eine Anmeldung rechtzeitig erfolgt ist.

Was passiert mit Fundsachen bei der Polizei?

Fundsachen, die die Polizei angenommen hat, und Personaldokumente, die ihr von der Ordnungsbehörde gemäß Nummer 3.5 zur Prüfung zugeleitet worden sind und nicht mehr benötigt werden, sind von der Ordnungsbehörde nach Benachrichtigung durch die Polizei abzuholen.

Wie lange werden Fundsachen im Fundbüro aufbewahrt?

sechs Monate
Aufbewahrung und Versteigerung Das Fundbüro ist laut Gesetz verpflichtet, Fundsachen mindestens vier Wochen bis längstens sechs Monate lang aufzubewahren (Ausnahme: verderbliche Güter oder solche, deren Aufbewahrung mit erheblichen Kosten verbunden ist).

Was muss ich tun wenn ich etwas finde?

Wenn Sie etwas finden, müssen Sie gemäss Gesetz den Gegenstand an der dafür vorgesehenen Stelle, z.B. beim Fundbüro abgeben: Wenn Sie auf öffentlichem Grund (auf der Strasse) etwas finden, müssen Sie sich an einen Polizeiposten oder das Fundbüro der Gemeinde wenden.

Ist man Besitzer Wenn man etwas findet?

Eins gleich vorab: Behalten dürfen Sie eine Fundsache nicht. Denn aus rechtlicher Sicht ist eine verlorene Sache zwar besitz-, aber nicht herrenlos. Anders als bei Sachen, die jemand absichtlich wegwirft, will der Eigentümer, wenn er etwas verliert, sein Eigentum daran nämlich nicht aufgeben.

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