Wer zählt als Lebensgefährtin?
Familienrecht: Partnerschaft auf Lebenszeit zwischen zwei Personen gleichen Geschlechts (Lebenspartner) nach dem Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft vom 16.2
Was kann eine Lebensgefährtin erben?
Die Lebensgefährtin erbt nichts, sofern es kein Testament gibt. Sie bekommt auch keine Witwenrente, und die Erben müssen nicht für ihren Unterhalt sorgen. Sie sind in der recht komfortablen Situation, dass Ihr verstorbener Partner Sie in seinem Testament bedacht hat.
Was sind sonstige Lebenspartner?
Es handelt sich um Lebenspartner, die nicht verheiratet und nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft sind.
Was ist ein Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft?
Eine nichteheliche Lebensgemeinschaft (auch eheähnliche Lebensgemeinschaft genannt) beschreibt eine auf längere Zeit und Dauer angelegte Beziehung zwischen Mann und Frau oder gleichgeschlechtlichen Partnern, die über eine normale Wohngemeinschaft hinausgeht.
Wann spricht man von einer Eingetragene Lebenspartnerschaft?
Der Begriff eingetragene Lebenspartnerschaft bezeichnet ein Rechtsinstitut, durch dessen Begründung zwei Personen gleichen Geschlechts ihren Personenstand ändern. Gegenüber der Ehe stellt die eingetragene Lebenspartnerschaft in der Regel ein eigenständiges und unabhängiges Rechtsinstitut dar.
Wer erbt bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft?
Erbrecht. Das gesetzliche Erbrecht steht nur den Verwandten und den Ehegatten zu. Für den überlebenden Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft besteht kein gesetzliches Erbrecht. Liegt keine letztwillige Verfügung – Testament oder Erbvertrag – vor, erhält der Überlebende der Partner nichts.
Wann erbt der Lebenspartner?
Als Lebenspartner gehören Sie keiner Ordnung an und erben stets neben den Verwandten. Hinterlässt Ihr verstorbener Lebenspartner also ein Kind, erben Sie zusammen mit dem Kind den Nachlass. Eventuell lebende andere Verwandte sind von der Erbfolge ausgeschlossen.
Wer gilt als Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz?
§ 11 Sonstige Wirkungen der Lebenspartnerschaft (1) Ein Lebenspartner gilt als Familienangehöriger des anderen Lebenspartners, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist. (2) Die Verwandten eines Lebenspartners gelten als mit dem anderen Lebenspartner verschwägert.
Was ist ein Lebenspartner im Sinne des Gesetzes?
(1) Zwei Personen gleichen Geschlechts begründen eine Lebenspartnerschaft, wenn sie gegenseitig per- sönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit erklären, mit- einander eine Partnerschaft auf Lebenszeit führen zu wollen (Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner).