Was macht man als Handelsvertreter?
Handelsvertreter ist, wer als selbständiger Gewerbetreibender ständig für einen anderen Unternehmer tätig ist und in dessen Namen und für dessen Rechnung Geschäfte vermittelt oder abschließt, § 84 Abs. 1 HGB.
Was versteht man unter einem Handelsvertreter?
Handelsvertreter ist, wer als selbstständiger Gewerbetreibender ständig damit betraut ist, für einen anderen Unternehmer Geschäfte zu vermitteln (Vermittlungsvertreter) oder in dessen Namen abzuschließen (Abschlussvertreter).
Wie wird ein Handelsvertreter bezahlt?
Die Vergütung des Handelsvertreters besteht in einer Provision. Hierfür kommen mehrere Provisionsmodelle in Betracht. Die häufigste Provisionsart ist die Vermittlungsprovision als Abschlussprovision. Diese Provision wird für den Abschlusserfolg gezahlt, für den die Tätigkeit des Handelsvertreters ursächlich war.
Wie nennt man einen Handelsvertreter?
Der Kommissionär übt bei seinen Geschäften eine indirekte Stellvertretung aus und verkauft die Produkte im eigenen Namen, der Handelsvertreter im fremden Namen. Der Kommissionär ist nicht an einen Unternehmer gebunden, während der Handelsvertreter einem Wettbewerbsverbot unterliegt.
Wie viel Provision bekommt ein Handelsvertreter?
Die Provisionshöhe bzw. der Provisionssatz ist grundsätzlich Verhandlungssache. Allerdings hängt die Höhe regelmäßig von der Üblichkeit in der Branche, vom Wert der vermittelten Ware sowie vom Grad der Markteinführung der Produkte ab. Nicht selten werden Provisionssätze um 10 % vereinbart.
Wer kann Handelsvertreter werden?
Der Handelsvertreter muss keine natürliche Person sein; er kann auch in Form einer juristischen Person oder Personengesellschaft bzw. als Einzelkaufmann unter einer Firma auftreten. Der Handelsvertreter ist im Wesentlichen frei in der Gestaltung seiner Tätigkeit und der Bestimmung seiner Arbeitszeit.
Wie hoch sind die Steuern bei Einzelunternehmen?
Für Gewinne aus einem Einzelunternehmen oder aus einer Personengesellschaft wird Einkommensteuer fällig. Der Steuersatz beträgt zwischen 14 Prozent und 42 Prozent. Liegen die Einkünfte 2016 über 254.447 Euro/508.894 Euro (Ledige/zusammenveranlagte Ehegatten), werden sogar 45 Prozent Einkommensteuer fällig.