Warum Gartenhaus?
Ein Gartenhaus kann genau zu diesem Zweck gekauft und aufgebaut werden. Es dient dann hauptsächlich als Stauraum für alle Gegenstände, die im Garten und draußen genutzt werden. Für Gegenstände, die im Haus oder in der Garage keinen Platz mehr finden, kann das Gartenhaus als extra Stauraum dienen.
Ist ein Gartenhaus ein Bauwerk?
Unter einem Gartenhaus, umgangssprachlich auch Gartenlaube oder Laube, versteht man in der Grundbedeutung ein Gebäude, das im Garten eines Wohnhauses, im Kleingarten oder einem Lustgarten zum vorübergehenden Aufenthalt, nicht jedoch zum dauerhaften Wohnen errichtet ist.
Was darf man im Gartenhaus?
In Nordrhein-Westfalen ist Ihr Gartenhaus innerhalb einer bebauten Siedlung mit einem maximalen Raumvolumen von 30 Kubikmetern genehmigungsfrei, außerhalb einer bebauten Siedlung darf es ein maximales Raumvolumen von 75 Kubikmetern haben, allerdings nur für forst- und landwirtschaftliche Zwecke genutzt werden.
Was tun gegen Feuchtigkeit im Gartenhaus?
Zunächst einmal gilt es, eine gute Auβendämmung Dafür eignet sich besonders gut Mineral- bzw. Steinwolle. Desweiteren sollten Fenster und Türen fachgerecht isoliert und abgedichtet werden um das Eindringen von Feuchtigkeit zu verhindern. Nässe kann auch von unten in das Gartenhaus gelangen.
Wie isoliert man ein Gartenhaus?
In der Regel werden Gartenhäuser mit Hartschaumplatten Styrodur (XPS) isoliert. Dieses auch Jackodur genannte Material ist druckfest und kann auch von Anfängern leicht verarbeitet werden. Möglich ist auch die Isolierung mit Styroporplatten (EPS), das grobporiger und vor allem druckempfindlicher ist.
Wann ist ein Gartenhaus ein Aufenthaltsraum?
Da ein Gartenhaus nicht als dauerhafter Aufenthaltsraum genutzt werden darf, bedürfen Modelle mit einer fest verbauten Küche oder einer anderen Kochmöglichkeit und / oder einem Badezimmer bzw. einer Toilette grundsätzlich einer Baugenehmigung.
Kann man in einer Gartenlaube wohnen?
Ein Gartenhaus dient der Aufbewahrung von Geräten und anderen Gegenständen, ist aber nicht zum Wohnen gedacht. Sobald Sie das Gartenhaus als Wohnung nutzen möchten, handelt es sich um eine Nutzungsänderung und das Gartenhaus gilt nicht mehr als Gartenhaus, sondern als Gebäude.