Ist ein Feuerkorb im Garten erlaubt?
Anders sieht es bei der Nutzung von Feuerschalen aus: Das Betreiben einer Feuerschale im Garten ist erlaubt. Allerdings darf der Feuerdurchmesser nicht größer als ein Meter sein. Ist das Feuer kleiner, handelt es sich um ein nicht genehmigungspflichtiges Wärme- oder Gemütlichkeitsfeuer.
Was muss man bei einer Feuerschale beachten?
Der Untergrund für eine Feuerschale sollte aus Sicherheitsgründen möglichst eben und im optimalen Fall feuerfest sein. Sehr gut zum Aufstellen geeignet, ist ein Untergrund aus Stein Sand, Fliesen oder anderen festen und nicht brennbaren Materialien. Auf jeden Fall muss die Feuerschale sicher, stabil und gerade stehen.
Wie weit muss eine Feuerschale vom Haus entfernt sein?
50 m
Der optimale Platz für eine Feuerstelle liegt in einiger Entfernung zu Haus und Nachbarschaft. Empfohlen wird, etwa 50 m Abstand zu Gebäuden mit weicher Bedachung (Reetdach) bzw. zu überwiegend brennbaren Baustoffen, etwa einem Holzhaus, zu halten.
Wann darf man einen Feuerkorb benutzen?
Wer ein offenes Feuer im Garten machen will, braucht meist eine Genehmigung der Gemeinde oder Stadtverwaltung. Eine bundesweite gesetzliche Regelung hierfür gibt es nicht. Eine Feuerschale oder ein Feuerkorb ist jedoch erlaubt.
Wann ist eine Feuerschale im Garten erlaubt?
Feuerschalen im Garten sind erlaubt, solange der Durchmesser unter einem Meter liegt. Lassen Sie die Flammen allerdings nicht zu groß werden, damit Sie das Feuer jederzeit unter Kontrolle halten können und nicht zu viel Rauch entsteht.
Kann man Feuerschale auf Terrasse stellen?
Anders als bei einer fest installierten Feuerstelle sind Feuerkorb und Feuerschale flexibel, man kann sie je nach Bedarf und Platz umstellen: ein mobiles Lagerfeuer für Garten, Balkon und Terrasse.
Kann man eine Feuerschale auf die Terrasse stellen?
Feuerfeste Untergründe sind für die Aufstellung von Feuerschalen im Garten oder auf der Terrasse am besten geeignet. Das können Flächen sein, die gepflastert oder mit Steinfliesen bedeckt sind.
Wann ist Feuer in der Feuerschale erlaubt?
Das Verbrennen von Abfällen im Freien ist in der Schweiz grundsätzlich verboten. Eine Ausnahme bilden einzig trockene, natürliche Abfälle aus Wald, Feld und Garten, sofern dabei nur wenig Rauch (Rauch = Feinstaub) entsteht. Im Kanton Zürich sind solche Feuer jedoch nur in den Monaten März bis Oktober zugelassen.
Wie oft darf der Nachbar Feuer machen?
Auch die Häufigkeit ist entscheidend. Hierzu gibt es bereits mehrere Urteile im Nachbarschaftsrecht, die sich allerdings je nach Richter stark unterscheiden, sodass man hier keine klaren Regelungen nennen kann. Im Allgemeinen ist es aber erlaubt, einmal im Monat zu grillen oder ein Gartenfeuer zu machen.