Für wen ist die Waisenrente?
Anspruch auf Waisenrente haben: Eheliche, nichteheliche und adoptierte Kinder des Verstorbenen. Stief- und Pflegekinder, die im Haushalt des Verstorbenen aufgenommen waren. Enkel und Geschwister, die im Haushalt des Verstorbenen aufgenommen waren oder von ihm überwiegend unterhalten wurden.
Für wen gibt es halbwaisenrente?
Die Halbwaisenrente steht dem Kind zu. Ist dieses minderjährig, erhält die Mutter oder der Vater die Rente. Der Elternteil ist nicht dazu verpflichtet, die Waisenrente anzusparen und dem Kind nach seinem 18. Geburtstag auszuzahlen, da sie den Unterhalt des Kindes sichern soll.
Was versteht man unter Waisenrente?
Leistung der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung und Kriegsopferversorgung, gewährt nach dem Tode der Versicherten bzw. Beschädigten an deren eheliche, für ehelich erklärte, an Kindes statt angenommene und nicht eheliche Kinder sowie Pflegekinder und Stiefkinder, i.d.R. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.
Wird halbwaisenrente auf Hartz 4 angerechnet?
Entgegen der Annahme vieler wird die Halbwaisenrente nach dem SGB VI als sonstiges Einkommen auf den Hartz IV Bedarf angerechnet. Bei Bezug von Halbwaisenrente wird sich somit die Höhe der Arbeitslosengeld II Zahlung verringern.
Bis wann bekommt man Waisenrente?
Kinder bekommen die Rente, bis sie 18 Jahre alt sind. Wer eine Ausbildung oder ein Studium macht, erhält das Geld bis 27 Jahre. Der verstorbene Elternteil muss mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, damit die Kinder die Waisenrente beantragen können.
Wie viel bekommt man Waisenrente?
Allgemein beträgt dabei der Grundbetrag zur Halbwaisenrente 10 Prozent der Rentenansprüche des Verstorbenen Elternteils, während es bei der Vollwaisenrente 20 Prozent sind.
Wann bekommt man halbwaisenrente?
Wann ist man Waisenrentenberechtigt?
Waisenrentenberechtigt sind leibliche Kinder (bei außerehelich geborenen Kindern jedoch seitens des Vaters nur bei erfolgter Vaterschaftsanerkennung oder Vaterschaftsfeststellung) sowie adoptierte Kinder.
Wie hoch ist die halbwaisenrente pro Kind?
Die Rente beträgt bei Halbwaisen 10 Prozent und bei Vollwaisen 20 Prozent vom Rentenanspruch des Verstorbenen. Das Geld ist für den Unterhalt der Kinder bestimmt. Sie können also nicht frei darüber verfügen, solange sie unter 18 sind. Die Waisenrente muss beim jeweiligen Rententräger beantragt werden.