Warum sind ueberraschende Klauseln nicht erlaubt?

Warum sind überraschende Klauseln nicht erlaubt?

Nach § 305c Abs. 1 BGB ist eine Klausel überraschend, wenn sie nach den Umständen – insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags – so ungewöhnlich ist, dass der Vertragspartner des Verwenders der AGB mit ihnen nicht zu rechnen braucht. Die unwirksame Klausel wird dann nicht Vertragsbestandteil.

Welche Regelungen gelten bei mehrdeutigen Klauseln BGB?

Bei der Auslegung einer mehrdeutigen Klausel gilt § 305 c Absatz 2 BGB. Der Grundsatz lautet: Wird gegen die Klausel-Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch verstoßen, hat dies gemäß § 306 Absatz 1 BGB stets die Unwirksamkeit der entsprechenden Klausel zur Folge. Es gilt dann gemäß § 306 Absatz 2 BGB das Gesetzesrecht.

Wie steht es mit der Wirksamkeit des Kaufvertrages bei überraschenden Klauseln?

Sind die AGB insgesamt oder einzelne AGB-Klauseln nicht Vertragsbestandteil geworden oder gemäß den §§ 307, 308, 309 BGB unwirksam, so bleibt der Vertrag insgesamt grundsätzlich wirksam (§ 306 Abs. 1 BGB).

Wann sind AGB Klauseln ungültig?

Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Eine unangemessene Benachteiligung kann sich auch daraus ergeben, dass die Bestimmung nicht klar und verständlich ist.

Wann ist die AGB unwirksam?

AGB sind unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Außerdem sind überraschende oder intransparente Klauseln unwirksam, sowie Klauseln, für die es zugleich eine individuelle Abrede gibt.

Was bedeutet Individualabrede?

Als Individualabrede werden im Schuldrecht die zwischen den Vertragsparteien im Einzelnen ausgehandelten Vertragsbestandteile bezeichnet. Dem gegenüber stehen die Allgemeinen Vertragsbedingungen, die für eine Vielzahl von Verträgen vorformuliert sind.

Was ist eine Inhaltskontrolle?

Nach dem BGH besteht der Zweck der Inhaltskontrolle einer Allgemeinen Geschäftsbedingung darin, zum Ausgleich ungleicher Verhandlungspositionen und damit zur Sicherung der Vertragsfreiheit Schutz und Abwehr gegen die Inanspruchnahme einseitiger Gestaltungsmacht durch den Verwender zu gewährleisten.

Wann sind Klauseln unwirksam?

Unwirksame Klauseln entstehen durch unangemesse Benachteiligung. nicht klar und verständlich ist, dem wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung – von der sie abweicht – widerspricht, wesentliche Rechte oder Pflichten des Vertrags so einschränkt, dass der Vertragszweck gefährdet ist.

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