Wer zahlt die Fahrt zur Kur?
Die Fahrtkosten zur Kur werden von den Krankenkassen anteilig erstattet. Bei Vorsorgemaßnahmen nach § 24 SGB V muss ein Eigenanteil in Höhe von 10% der Kosten pro Fahrstrecke geleistet werden.
Wer erstattet Fahrtkosten zur Reha?
Die Fahrtkosten zur Reha müssen Patienten – wie erwähnt – nicht selbst übernehmen. Sie werden unter bestimmten Voraussetzungen und bis zu einer festgelegten Höchstgrenze vom gleichen Kostenträger übernommen, der auch für die medizinischen Rehabilitationsleistungen zuständig ist.
Kann man zur Reha abgeholt werden?
Mit bestimmten Einrichtungen für Rehabilitation hat die Techniker einen Abholservice vereinbart. Ob Ihre Kurklinik einen Abholservice hat, teilen wir Ihnen direkt in der Bewilligung mit. Sie werden dann zu Hause oder aus dem Krankenhaus abgeholt und direkt in die Kurklinik gebracht.
Wer bezahlt die Fahrt zur Mutter Kind Kur?
Auch Fahrtkosten zur Mutter-Kind-Kur werden von Deiner Krankenkasse erstattet. Die Höhe der Kostenerstattung ist davon abhängig, ob Du eine Mutter-Kind-Kur als Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme antrittst. Im Falle einer Vorsorgemaßnahme werden die Fahrtkosten zu 90% pro Person und Fahrt übernommen.
Wird die Fahrt zur Reha bezahlt?
Die Reisekosten werden als ergänzende Leistung zur Reha vom jeweiligen Kostenträger übernommen, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.
Werden Fahrten zur Reha von der Krankenkasse bezahlt?
Ja, Sie zahlen für jede Fahrt eine Zuzahlung in Höhe von zehn Prozent, mindestens fünf Euro und höchstens zehn Euro – jedoch nicht mehr als die tatsächlichen Kosten, unabhängig von Ihrem Alter. Dies gilt für jede Fahrt und auch für wiederholt notwendige Fahrten, wie zum Beispiel zur Dialyse.
Was kostet eine Kur am Tag?
Oft liegt der entsprechende Tagessatz für einen stationären Kuraufenthalt bei 70,- bis 150,- Euro pro Tag. Ein Kuraufenthalt dauert in der Regel bis zu drei Wochen, bei Kindern und in schweren Ausnahmefällen kann er bis zu sechs Wochen dauern.
Wie viel kostet ein Kuraufenthalt?
Der Eigenanteil bei stationären Kuren – ebenso wie bei Mutter- oder Vater-Kind-Kuren – und einer ambulanten Reha beträgt zehn Euro täglich. Bei der ambulanten Vorsorge beteiligen Sie sich mit zehn Prozent an den vertraglich vereinbarten Kosten der Kurmittel, die Ihnen der Kurarzt verordnet hat.