Was braucht man alles für die Scheidung?
Scheidungspapiere – Unterlagen für die Scheidung
- Ablauf einer Scheidung.
- Anwaltliche Vollmacht.
- Scheidungsantrag. Heiratsurkunde. Geburtsurkunden der Kinder. Ehevertrag. Scheidungsfolgenvereinbarung.
- Unterlagen für den Versorgungsausgleich. Antrag auf Verfahrenskostenhilfe.
Wer sollte am besten die Scheidung einreichen?
Die Scheidung beantragen kann grundsätzlich jeder der beiden Ehepartner. Derjenige, der letztendlich den Antrag stellt, muss – wie bereits erwähnt – zunächst die Gerichtsgebühren vorschießen.
Wo reiche ich meine Scheidung ein?
Wie reiche ich die Scheidung ein? Der Scheidungsantrag kann nicht selbst gestellt werden. Hierzu müssen Sie sich einen Rechtsanwalt nehmen, der den Scheidungsantrag beim zuständigen Amtsgericht und dort beim Familiengericht einreicht.
Kann ich alleine die Scheidung einreichen?
Anwaltspflicht – Kein Scheidungsantrag ohne Anwalt! 1 FamFG vor Gericht ein Erfordernis dazu besteht, von einem Anwalt vertreten zu werden, ist es grundsätzlich nicht möglich, den Scheidungsantrag eigenständig beim zuständigen Familiengericht einzureichen.
Was muss ich an Papiere zum Anwalt nehmen wenn ich die Scheidung will?
Übersicht der wichtigsten Scheidungsunterlagen
- Anwaltliche Vollmacht für den Scheidungsantrag.
- Sofern vorhanden: Ehevertrag.
- Eine Kopie des Familienstammbuchs oder eine Heiratsurkunde (das Original muss beim Scheidungstermin vorgelegt werden)
- Eine Kopie der Geburtsurkunde möglicher Kinder.
Wie berechnen sich die Gerichtskosten bei einer Scheidung?
Die Gerichtskosten betragen gem. FamGKG beim Scheidungsverfahren grundsätzlich 2,0 Gebührensätze. Die 1,0-Gebühr bei einem Verfahrenswert von 32.600 Euro beträgt 487 Euro (§28 FamGKG). Die Gerichtskosten berechnen sich daher wie folgt: 2,0 × 487 = 974,00 Euro.
Wie stelle ich einen Antrag auf Scheidung?
Der Rechtsanwalt des antragstellenden Ehepartners reicht den Scheidungsantrag nach Ablauf des Trennungsjahres beim örtlich zuständigen Familiengericht ein. Der Antrag ist mit einer Erklärung der Partei über die Scheidungsfolgesachen zu verbinden (§ 133 FamFG).
Wie gehe ich vor wenn ich mich Scheidung will?
So geht’s richtig Scheidung einreichen: Das richtige Vorgehen in 6 Schritten
- Trennungszeit abwarten.
- Anwalt suchen.
- Anwalt stellt Scheidungsantrag.
- Versorgungsausgleich und Anträge bearbeiten.
- Gerichtstermin für den Scheidungsbeschluss.
- Rechtsmittel einlegen oder darauf verzichten.