Ist eine Inklusionsvereinbarung Pflicht?
Besteht die Verpflichtung eine Inklusionsvereinbarung abzuschließen? § 166 Abs. Satz 1 SGB IX besagt, dass die Arbeitgeber eine IV „treffen“. Diese Verpflichtung gilt für private und öffentliche Arbeitgeber, unabhängig davon, ob sie die Beschäftigungspflicht gemäß § 154 SGB IX erfüllen oder nicht.
Was bedeutet Inklusionsvereinbarung?
In einer Inklusionsvereinbarung (IV) werden praxisbezogene, auf den Betrieb bzw. die Dienststelle individuell zugeschnittene (Ziel-)Vereinbarungen abgeschlossen, die geeignet sind, die Beschäftigungssituation schwerbehinderter Menschen spürbar zu verbessern.
Wer ist Inklusionsbeauftragter?
Der oder die Inklusionsbeauftragte (auch: Behindertenbeauftragte oder auch Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen) setzt sich für die Gleichberechtigung und gesellschaftliche Inklusion von Menschen mit Behinderung ein und nimmt deren Interessenvertretung wahr.
Was macht ein Inklusionsbeauftragter?
Der Inklusionsbeauftragte des Arbeitgebers übernimmt nicht die gesetzliche Aufgabe des Arbeitgebers; seine Hauptaufgabe ist vielmehr die Unterstützung und Kontrolle des Arbeitgebers im Hinblick auf die Einhaltung seiner gesetzlichen Verpflichtungen.
Was regelt die Inklusionsvereinbarung?
Die Inklusionsvereinbarung beinhaltet Regelungen im Zusammenhang mit der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben, insbesondere zur Personalplanung, Arbeitsplatzgestaltung, Gestaltung des Arbeitsumfeldes, Arbeitsorganisation, Arbeitszeit sowie Regelungen über die Umsetzung der getroffenen Zielvereinbarungen.
Wann spricht man von Inklusion?
Inklusion bedeutet, dass jeder Mensch ganz natürlich dazu gehört. Egal wie du aussiehst, welche Sprache du sprichst oder ob du eine Behinderung hast. Jeder kann mitmachen. Wenn jeder Mensch überall dabei sein kann, am Arbeitsplatz, beim Wohnen oder in der Freizeit: Das ist Inklusion.
Wer muss eine Schwerbehindertenvertretung haben?
Gemäß § 177 Abs. 1 Satz 1 SGB IX ist eine Schwerbehindertenvertretung in Betrieben und Dienststellen zu wählen, in denen wenigstens fünf schwerbehinderte Menschen nicht nur vorübergehend beschäftigt sind.
Wann muss in einem Betrieb eine Schwerbehindertenvertretung gestellt werden?
Eine Schwerbehindertenvertretung muss in allen Betrieben gewählt werden, in denen mindestens fünf schwerbehinderte oder gleichgestellte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen „nicht nur vorübergehend“, das heißt länger als sechs Monate, beschäftigt werden (§ 177 SGB IX ).
Wann muss eine SBV gewählt werden?
Wann wird die Schwerbehindertenvertretung gewählt? Die regelmäßigen Wahlen finden alle vier Jahre in der Zeit vom 1. Oktober bis 30. November statt (§ 177 Abs. 5 Satz 1 SGB IX).