Was zählt unter Eigenbedarf?
Der bekannteste und häufigste Kündigungsgrund für Vermieter ist „Eigenbedarf“. Eigenbedarf liegt vor, wenn der Vermieter die (ganze) Mieterwohnung für sich selbst oder für eine zu seinem Hausstand gehörende Person, zum Beispiel eine Pflegekraft, oder für einen Familienangehörigen zu Wohnzwecken benötigt.
Wie lange vorher muss man Eigenbedarf anmelden?
Wenn ein Vermieter eine Wohnung für sich selbst oder für nahe Angehörige dringend benötigt, kann er wegen Eigenbedarf kündigen. Er muss in diesem Fall allerdings nachweisen, dass der Eigenbedarf auch tatsächlich besteht – zumindest, wenn für die Wohnung das Mietrechtsgesetz gilt.
Was bedeutet auf Eigenbedarf kündigen?
Eigenbedarf bedeutet, dass der Vermieter die Wohnung selbst nutzen möchte, um dort zu wohnen oder zu arbeiten, und der Mieter deshalb ausziehen soll. Eine Eigenbedarfskündigung ist auch möglich, wenn ein enger Familienangehöriger oder ein Haushaltsmitglied des Vermieters die Wohnung übernehmen soll.
Was bedeutet Sperrfrist bei Eigenbedarf?
Vermietete Wohnung gekauft: Kündigungssperrfrist gilt auch bei Eigenbedarf. Wenn eine vermietete Wohnung den Eigentümer wechselt, gilt für den neuen Vermieter eine Kündigungssperrfrist: Drei Jahre lang kann er den Mieter nicht kündigen.
Welche Voraussetzungen für eigenbedarfskündigung?
Bedarfsgrund für die Kündigung wegen Eigenbedarf. Weitere Voraussetzung der Eigenbedarfskündigung ist es, dass der Vermieter die Wohnung „benötigt“, also die Absicht hat, die Wohnung selbst oder durch andere Bedarfspersonen zu nutzen. Die Nutzungsabsicht muss ernsthaft bestehen und darf nicht vorgetäuscht sein.
Was sind Härtefälle bei eigenbedarfskündigung?
Kranke oder pflegebedürftige Familienangehörige können einen Härtefall bei Eigenbedarf bedeuten. Folgende Gründe sind von Gerichten und der Rechtsprechung in der Regel jedoch als Härtefall anerkannt: Hohes Alter zusammen mit weiteren Umständen, wie Krankheit oder Pflegebedürftigkeit.
Kann man einfach so Eigenbedarf anmelden?
Der Vermieter darf Eigenbedarf grundsätzlich auch anmelden, wenn er die Räume als Wohnung für sich selbst benötigt (Paragraf 573 Absatz 2 Nummer 2 Bürgerliches Gesetzbuch). Ein solcher Eigenbedarf könnte vorliegen, wenn er die Wohnung künftig als Zweitwohnung oder Ferienwohnung nutzen möchte.
Wie melde ich Eigenbedarf an?
Der Vermieter oder die Bedarfsperson müssen sich hierfür nicht in einer Notlage befinden. Die Anmeldung von Eigenbedarf muss schriftlich begründet werden. Das Nutzungsinteresse des Vermieters oder der Bedarfsperson muss sich allerdings auch realisieren lassen.
Kann Vermieter wegen Eigenbedarf kündigen?
Wegen Eigenbedarf kündigen kann ein Vermieter nur, wenn er eine natürliche Person ist. Einer Wohnbaugesellschaft, einer GmbH oder auch einer Kommune steht das Mittel der Eigenbedarfskündigung nicht zur Verfügung. Zudem muss der Vermieter nicht nur Eigenbedarf anmelden, er muss diesen auch begründen.
Wann tritt eine Sperrfrist ein?
Wann genau tritt eine solche Sperrfrist ein? Wird eine Mietwohnung während der Mietzeit in einzelnes Wohneigentum umgewandelt und dann verkauft, tritt eine Sperrfrist ein, wenn dies für diesen Wohnungsmarkt bestimmt wurde. Käufer übernehmen den bestehenden Mietvertrag, können diesen jedoch nicht kündigen.
Wann gilt Sperrfrist nicht?
Ausnahmen von der Sperrfrist bei Eigenbedarf Ist der Mietvertrag erst nach der Umwandlung von einer Miet- in eine Eigentumswohnung zustande gekommen, so greift die Sperrfrist nicht. Hier gilt die normale Kündigungsfrist, die sich aus dem Mietvertrag beziehungsweise aus dem Mietgesetz ergibt.
Kann man eigenbedarfskündigung ausschließen?
Grundsätzlich können Vermieter und Mieter vereinbaren, dass eine Kündigung wegen Eigenbedarfs im Mietverhältnis ausgeschlossen ist. Möchten Mieter Eigenbedarf einseitig ausschließen, ist das nicht möglich.