Können Nachbarn Hausbau verhindern?
In Nordrhein-Westfalen gilt die Landesbauordnung NRW. Eine Baugenehmigung ist immer ein Verwaltungsakt, der dem Bauherrn die Ausführung des genehmigten Bauvorhabens gestattet. Der Nachbar kann sich immer dann zur Wehr setzen, wenn eine Verletzung von nachbarschützenden und öffentlich-rechtlichen Vorschriften vorliegt.
Was wenn Nachbar Bauplan nicht unterschreibt?
Müssen die Nachbarn beteiligt werden? Bei einem genehmigungspflichtigen Vorhaben müssen Sie den Eigentümern der benachbarten Grundstücke den Lageplan und die Bauzeichnungen zur Unterschrift vorlegen. Unterschreiben diese nicht, hat dies keine Auswirkung auf die Erteilung der Baugenehmigung.
Wie lange dauert es bis ein Bauantrag genehmigt ist?
Der Bauantrag kann zu Problemen führen, wenn Sie dabei geltende Fristen nicht beachten. Allein für die Bearbeitungsdauer des Antrags ist ein Zeitraum von drei bis vier Monaten einzuplanen, in Einzelfällen nimmt dieses Verfahren sogar noch mehr Zeit in Anspruch.
Wie lange darf ein Bauantrag bearbeitet werden?
(5) 1Die Baurechtsbehörde hat über den Bauantrag innerhalb von zwei Monaten, im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren und in den Fällen des § 56 Abs. 6 sowie des § 57 Abs. 1 innerhalb eines Monats zu entscheiden.
Wann können Nachbarn Hausbau verhindern?
Wenn ein Nachbar ein ungutes Gefühl hat, soll er prophylaktisch eine Zustellung beantragen. Wer nämlich die Frist verstreichen lässt, verwirkt sein Recht zum Rekurs gegen den späteren Bauentscheid. Das Baurekursgericht wird auf einen solchen Rekurs nicht eintreten.
Kann Nachbar grenzbebauung verhindern?
Grundsätzlich bedarf die Grenzbebauung mit einem Gebäude, einer Mauer oder einem Zaun das Einverständnis des Nachbarn oder die Genehmigung durch die Baubehörde. Eine weitere Ausnahme: Wenn Ihr Nachbar an seiner Grenze gebaut hat, dürfen Sie in gleichem Maße an der Grenze arbeiten.
Wer muss grenzbebauung zustimmen?
Grundsätzlich bedarf die Grenzbebauung mit einem Gebäude, einer Mauer oder einem Zaun das Einverständnis des Nachbarn oder die Genehmigung durch die Baubehörde. Ohne diese darf das Gebäude nicht so nah an Ihr Grundstück angrenzen und muss gegebenenfalls zurückgebaut werden.