Welche Tiere muessen bei der Tierseuchenkasse gemeldet werden?

Welche Tiere müssen bei der Tierseuchenkasse gemeldet werden?

Grundsätzlich ist jeder Besitzer von Pferden, Schweinen – zu denen auch Saugferkel gehören – Schafen, Ziegen, Gehegewild, Geflügel und Bienen verpflichtet, seinen Tierbestand online oder schriftlich der Tierseuchenkasse zu melden, auch wenn die Tiere nur hobbymäßig gehalten werden.

Welche Aufgaben hat die Tierseuchenkasse?

Hauptaufgabe von Tierseuchenkassen ist es, Halter von Pferden und anderen Tieren für Tierverluste infolge von Seuchen finanziell zu entschädigen. Darüber hinaus werden Maßnahmen zur Prävention von Seuchen, wie zum Beispiel Impfungen und Stalldesinfektionen, unterstützt.

Warum muss ich mein Pferd bei der Tierseuchenkasse melden?

Sollte ein Pferd aufgrund einer Seuche getötet werden müssen, erhalten Pferdehalter, deren Pferde bei der Tierseuchenkasse gemeldet sind, eine Entschädigung von der Tierseuchenkasse. Die Kosten für die Abholung und für die Entsorgung werden ebenfalls in großem Maß von der Tierseuchenkasse übernommen.

Wer meldet das Pferd bei der Tierseuchenkasse?

Die Meldung ist von der Tierbesitzerin und vom Tierbesitzer entweder auf dem von der Tierseuchenkasse ausgegebenen amtlichen Erhebungsbogen (Meldekarte) oder per Internet unter www.ndstsk.de vorzunehmen.

Wie melde ich meine Hühner an?

Anmeldung bei der Tierseuchenkasse Egal ob Sie nur ein Huhn oder 100 Hühner halten – Sie müssen die Tiere bei der für Ihren Wohnort zuständigen Tierseuchenkasse anmelden. Dies ist in § 14 Tiergesundheitsgesetz (TierGesG) geregelt.

Wo muss ich Tierhaltung melden?

Sind die Zustände einer Tierhaltung gravierend oder der Halter trotz Zusprache nicht einsichtig, dann ist der beste Weg, den Fall beim zuständigen Veterinäramt zu melden. Bei dieser Behörde kann Anzeige wegen des Verdachts auf einen oder mehrere Verstöße gegen das Tierschutzgesetz gestellt werden.

Welche Kosten übernimmt die Tierseuchenkasse?

Wird ein Tierbestand wegen eines Seuchenausbruches auf Anweisung der Behörde getötet, hat der Tierhalter nach dem Tiergesundheitsgesetz Anspruch auf eine Entschädigung von der Tierseuchenkasse. Bezahlt wird allerdings nur der gemeine Marktwert der Tiere sowie ein Teil der Stallreinigungs- und Desinfektionskosten.

Was passiert wenn man Hühner nicht angemeldet hat?

Egal ob Sie nur ein Huhn oder 100 Hühner halten – Sie müssen die Tiere bei der für Ihren Wohnort zuständigen Tierseuchenkasse anmelden. Sind Ihre Hühner nicht bei der Tierseuchenkasse gemeldet, erhalten Sie zum einen keine entsprechende Warnung, die Sie darauf hinweist, dass eine Stallpflicht verhängt wurde.

Ist ein Pferd meldepflichtig?

Jede Pferdehaltung ist innerhalb von 7 Tage nach Aufnahme der Haltung bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (Veterinäramt) zu melden. Diese Meldepflicht betrifft jeden Halter von Pferden oder Pferdeartigen – egal ob privat, vereinsmäßig oder gewerblich.

Wo muss ich mein Pferd anmelden?

Jede Pferdehaltung (nicht jedes Pferd) ist bis spätestens 1 Monat nach Aufnahme der Haltung bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (Magistrat) zu melden. Diese Meldepflicht betrifft jeden Halter von Pferden oder Pferdeartigen – egal ob privat, vereinsmäßig oder gewerblich.

Wer holt ein totes Pferd ab?

Sobald der Tod bemerkt wird und das Pferd abholbereit liegt, muss der Pferdehalter die zuständige Tierkörperbeseitigungsanstalt kontaktieren. Sich um die Beseitigung zu kümmern, ist Aufgabe der zuständigen Behörde, also der Länder oder Landkreise. Die übertragen diese Aufgabe in der Regel an Firmen.

Wo melde ich meine Hühner an?

Hühner müssen nach § 14 Tiergesundheitsgesetz (TierGesG) bei der Tierseuchenkasse angemeldet werden – und zwar ab dem ersten Tier. Bei Kleingruppen ist das meist kostenlos. Außerdem müssen Sie Ihre Hühner alle drei Monate gegen atypische Geflügelpest und jährlich gegen die Vogelseuche impfen lassen.

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