Wer entscheidet Namensänderung?
Für diese Form der Namensänderung ist meist das Bürgeramt oder Standesamt am Wohnsitz der antragstellenden Person zuständig. Entscheidend ist: Es muss einen wichtigen Grund für den Namenswechsel geben.
Wer entscheidet über Kindernamen?
Wenn Sie für Ihr Kind sorgeberechtigt sind, können Sie den Vornamen für Ihr Kind bestimmen. Die Entscheidung, welchen Namen Ihr Kind tragen soll, treffen Sie in Ausübung der Verantwortung für Ihr Kind. Das Gesetz schreibt keine ausdrücklichen Regeln für die Bestimmung des Vornamens vor.
Wer hat Namensrecht?
Den Vornamen vergeben die Eltern nach der Geburt Ihres Kindes. Wer dabei das letzte Wort hat, hängt davon ab, ob Mutter und Vater verheiratet sind beziehungsweise das gemeinsame Sorgerecht haben. Anschließend wird der Name in Deutschland vom zuständigen Standesamt in das Personenstandsregister eingetragen.
Welchen Namen bekommt das Kind Wenn die Eltern nicht verheiratet sind?
Bei nichtverheirateten Eltern ist grundsätzlich zum Zeitpunkt der Geburt nur die Mutter sorgeberechtigt. Deswegen erhält das Kind den Namen der Mutter. Die nicht miteinander verheirateten Eltern können aber das gemeinsame Sorgerecht erhalten, indem sie eine sogenannte Sorgerechtserklärung abgeben.
Wann legt man den Nachnamen des Kindes fest?
Erst nach der Geburt, bevor Geburtsurkunden etc. erstellt werden, machen wir durch diesen Umschlag die Namensbestimmung. Wir wissen , dass man nach Heirat oder Erteilung eines gemeinsamen Sorgerechts den Nachnamen des Kindes ändern kann.
Wie kann ein Kind einen Doppelnamen haben?
Ein zusammengesetzter Doppelname (Nachname) aus den Familiennamen der Eltern ist für das Kind nicht möglich. Haben die Eltern ihren eigenen Nachnamen bei der Hochzeit behalten, darf das Kind also nur einen der beiden Nachnamen bekommen.
Wo ist das Namensrecht geregelt?
Recht aus einem Namen Das Namensrecht als absolutes Recht ist in Deutschland in § 12 BGB geregelt.
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