Wer ist für streunende Katzen zuständig?
Streunende Katzen gehören laut Gesetz zu den herrenlosen Tieren. Verantwortlich ist im Grunde keiner. Die Ordnungsämter machen es sich da ganz gerne einfach. Sie müssen sich laut Gesetz nur um Fundtiere, also entlaufene Tiere kümmern.
Ist Kastration bei Katzen Pflicht?
Eine bundesweite Kastrationspflicht für freilaufende Katzen gibt es zurzeit noch nicht (Stand: März 2019). Im Gesetz steht außerdem, dass Katzen, die unkontrollierten freien Auslauf haben, gekennzeichnet und registriert werden müssen – etwa mit einem Mikrochip.
Was kann man gegen streunende Katzen tun?
Helfen könnten wir den Tieren nur, indem wir das Ordnungsamt oder den lokalen Tierschutzverein anrufen und von der Katze erzählen. Die kennen sich mit den scheuen Tieren aus, können sie einfangen, untersuchen, registrieren – und vor allem auch kastrieren.
Wo kann man anrufen wenn man eine Katze gefunden hat?
Wichtig ist, dass Sie ihren Fund unverzüglich der zuständigen Behörde melden. In den meisten Städten reicht es, wenn Sie das Tierheim oder einen Tierarzt verständigen. Eine Vorstellung der gefundenen Katze beim Tierarzt ist in jedem Fall ratsam.
Wo gibt es Kastrationspflicht für Katzen?
Gemeinden mit Kastrationspflicht Zuständigkeitsverordnungen auf Basis § 13b Tierschutzgesetz existieren mittlerweile in folgenden Bundesländern: Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.
Sollte man eine streunende Katze immer wieder füttern?
Streunende Katzen sollten wir nicht füttern Von der Idee, hungrige Streuner zu füttern, rät der Tierschutzbund aber ausdrücklich ab. Auch wenn die Tiere bei uns Mitleid erregen und wir ihnen etwas Gutes tun wollen.
Was kann ich tun wenn mein Nachbar meine Katze füttert?
Das Füttern fremder Tiere ist weder durch das Tierschutzrecht noch durch das Strafgesetzbuch generell verboten. Solange Nachbarskatzen nur gelegentlich und selbstverständlich nur mit unschädlichem Futter gefüttert werden, hat der „Täter“ keine gesetzlichen Konsequenzen zu befürchten.