Wann ist ein Streik rechtlich zulaessig?

Wann ist ein Streik rechtlich zulässig?

Streiks sind nur zulässig, wenn sie von einer Gewerkschaft getragen werden. Sogenannte wilde Streiks, die nicht gewerkschaftlich organisiert werden, sind illegal. Entsprechend werden Angestellte, die an einem solchen Streik teilnehmen, nicht durch das Streikrecht geschützt.

Was sind die Voraussetzungen für einen Streik?

Einen Streik dürfen nur Parteien ausrufen, die auch zum Abschluss von Tarifverträgen berechtigt sind. Betriebsräte haben somit kein Recht auf Streik-Verkündung. Das obliegt den Gewerkschaften. Die Ziele für einen Streik müssen von tarifvertraglicher Relevanz sein.

In welchen Fällen wird ein Streik als Arbeitskampfmaßnahme möglich?

Zulässige Arbeitskampfziele. Arbeitskampfmaßnahmen müssen Ziele verfolgen, die in einem Tarifvertrag geregelt werden können. Streiks mit allgemeinen politischen Zielen, zur Änderung der Unternehmensstrategie eines Betriebes oder zur Bekundung von Solidarität sind deshalb rechtswidrig.

Wer darf zu einem Streik aufrufen?

Ausschließlich die Gewerkschaft darf zum Streik aufrufen. Der Streik ist ein garantiertes Grundrecht und rechtmäßiges Mittel zur Durchsetzung von Tarifforderungen. Dies gilt für Warnstreiks genauso wie für den Erzwingungsstreik.

Unter welchen Voraussetzungen sind Arbeitskämpfe rechtmäßig?

Arbeitskämpfe dürfen nur dann geführt werden, wenn sie zur Erreichung des angestrebten Kampfziels geeignet, erforderlich und angemessen sind. Ein Streik darf immer nur das letzte Mittel, also „ultima ratio“ zur Durchsetzung der eigenen Interessen sein.

Wann darf ein Unternehmen streiken?

Soweit ein entsprechender Antrag von der Tarifkommission gestellt wurde und der ver. di-Bundesvorstand den Streik genehmigt hat, darf die Gewerkschaft zum Streik aufrufen. Gestreikt werden darf erst nach Ablauf der Friedenspflicht, also nach Beendigung der Laufzeit eines Tarifvertrages.

Kann man einfach so streiken?

Streiken darf fast jeder, da das Streikrecht im Grundgesetz verankert ist (Artikel 9 Abs. Verboten ist lediglich die Teilnahme an „wilden Streiks“, die nicht die Kriterien der Rechtmäßigkeit erfüllen. Wenn eine Gewerkschaft zum Arbeitskampf aufruft, dürfen auch Nicht-Gewerkschaftsmitglieder und Auszubildende streiken.

Wann sind Arbeitskämpfe möglich?

Das BAG hält Arbeitskämpfe dann für rechtmäßig, wenn sie folgende Kriterien erfüllen: Der Arbeitskampf ist das letztes mögliche Mittel zum Erreichen der Ziele („Ultima Ratio-Prinzip“) Die Arbeitskampfmaßnahmen dienen der Erreichung rechtmäßiger Kampfziele, also tarifvertraglich regelbarer Ziele.

Wann sind Aussperrungen erlaubt?

Eine Aussperrung ist zulässig, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen: Die Aussperrung wird zur Abwehr eines zulässigen Arbeitskampfes vorgenommen. Die Arbeitnehmer und die Gewerkschaft sind über die Aussperrung unterrichtet. Der Arbeitgeber beachtet bei der Aussperrung das Übermaßverbot.

Wer darf im öffentlichen Dienst streiken?

Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – egal, ob Mitglied einer Gewerkschaft oder nicht – dürfen an einem (Warn)Streik teilnehmen. Der Arbeitgeber darf die Teilnahme nicht verhindern oder gar untersagen.

Wann kann ein Streik durchgeführt werden?

Gestreikt werden darf erst nach Ablauf der Friedenspflicht, also nach Beendigung der Laufzeit eines Tarifvertrages. Der Streik muss immer das letzte Mittel sein: ohne vorherige Verhandlung kein Streik.

Wann dürfen Gewerkschaften Warnstreiks ausrufen?

Friedenspflicht bedeutet, dass während der Laufzeit eines gültigen Tarifvertrags keine Arbeitskampfmaßnahmen durchgeführt werden dürfen. Nach Ende der Friedenspflicht können wir zu Warnstreiks aufrufen.

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