Was ist ein Abtretungsempfänger?
Abtretungsempfänger, d. h. Person, an die eine Forderung vom Zedenten (abtretenden Forderungsinhaber) abgetreten wird (Abtretung).
Was ist ein Zessionar?
Abtretung (auch Zession von lateinisch cessio) bedeutet im deutschen Zivilrecht nach der Legaldefinition des § 398 Satz 1 BGB die vertragliche Übertragung einer Forderung vom alten Gläubiger (Zedent) auf den neuen Gläubiger (Zessionar).
Was ist eine Abtretungserklärung einfach erklärt?
Überträgt ein Gläubiger eine Forderung per Vertrag an eine andere Person, so liegt zivilrechtlich eine Abtretung vor. An die Stelle des alten Gläubigers tritt nun der neue Gläubiger. Wird eine Forderung »an Erfüllungs Statt« abgetreten, fließt dem neuen Gläubiger sofort ein geldwerter Vorteil zu.
Welche Abtretungen gibt es?
Arten der Abtretung Bei einer Abtretung (Zession) lassen sich grundsätzlich zwei Arten voneinander unterscheiden: die stille Zession und die offene Zession. Bei der stillen Zession tritt der übertragende Gläubiger seine Forderung an den neuen Gläubiger ab, ohne darüber seinen Schuldner zu informieren.
Wie funktioniert eine Abtretungserklärung?
Ablauf: Wie funktioniert die Abtretung? Zur Abtretung einer Forderung muss ein Vertrag geschlossen werden, in dem der alte und neue Gläubiger angeben, dass die Zession stattfinden soll. Der Schuldner ist an diesem Vertrag nicht beteiligt. Der Vertrag ist in der Regel ohne notarielle Beurkundung wirksam.
Was muss eine Abtretungserklärung enthalten?
Abtretungserklärung – Voraussetzungen Namen und Anschrift aller Beteiligten; Nennung der genauen Forderung; Hinweis, ob die Abtretungserklärung gemäß § 362 BGB oder 398 BGB erfolgt.
Welche Ansprüche sind nicht abtretbar?
Eine Forderung kann gemäß §399 BGB nicht abgetreten werden, wenn die Abtretung durch Vereinbarung mit dem Schuldner ausgeschlossen ist. Eine Inhaltsänderung durch die Abtretung liegt insbesondere bei höchstpersönlichen Ansprüchen (z.B. Urlaubsansprüche eines Arbeitnehmers) vor.
Wie wird man zum Drittschuldner?
Besitzt eine GmbH eine Forderung gegen einen Gesellschafter auf Einzahlung/Erhöhung des Stammkapitals, so kann ein Dritter (Gläubiger der GmbH) diese Forderung mit einem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss oder einer Pfändungs- und Einziehungsverfügung an sich ziehen. Dann wird der Gesellschafter Drittschuldner.