Was gehört zum öffentlichen Personenverkehr?
Die häufigsten und bekanntesten Formen sind Linienverkehre mit Bussen, Straßenbahnen oder Eisenbahnen. Auch das Taxi zählt juristisch zum ÖV, bietet aber eine individuelle Beförderung an. Dieser Beitrag behandelt die öffentliche Personenbeförderung.
Was bedeutet Güter und Personenverkehr?
Der Personenverkehr (Personenbeförderung) ist die allgemeine Bezeichnung für die Ortsveränderung (Beförderung) von Personen und umfasst die technischen, technologischen, organisatorischen und ökonomischen Bedingungen der Personenbeförderung (u. a. Verkehrsmittel) und die zu befördernden Personen selbst.
Welche Verkehrsträger gibt es im Personenverkehr?
Vier Verkehrsträger werden einbezogen: Eisenbahnen (einschließlich S-Bahnen) übriger öffentlicher Landverkehr (Busse, Straßenbahnen, U-Bahnen) Luftverkehr. motorisierter Individualverkehr (Pkw und motorisierte Zweiräder)
Was bedeutet güterverkehrsaufkommen?
Güterverkehr nennt man die außerbetriebliche Beförderung (Verkehr) von Gütern aller Art auf den Verkehrswegen Straße, Schiene, Wasser und Luft, entsprechend bezeichnet als Straßengüterverkehr, Schienengüterverkehr, Frachtschifffahrt und Luftfrachtverkehr. Er ist Teil des Wirtschaftsverkehrs.
Wie definiert sich in der Personenbeförderung Branche ein Verkehrsverbund?
1. Begriff: i.w.S. der öffentliche Verkehr; i.e.S. der räumliche Bereich zur Beförderung von Personen im Berufs-, Ausbildungs-, Einkaufs- und sonstigen alltäglichen Verkehr mit Fahrzeugen des Straßen-, Schienen- und Schiffsverkehrs (Fähren) im Linienverkehr.
Was ist ein Personenkilometer?
Die Maßeinheit für die Verkehrsleistung im Personenverkehr ist Personenkilometer (Pkm): zurückgelegte Kilometer multipliziert mit der Zahl der Reisenden (siehe Verkehrsleistung).
Was bedeutet Verkehrsleistung?
Die Verkehrsleistung (VL) ist eine Maßzahl, die die Leistung beschreibt, die ein Verkehrsträger am Verkehrsmarkt bzw. im Transportwesen erbringt. Sie ist das Produkt aus einer zurückgelegten Strecke und der Menge der transportierten Güter bzw.