Wo kann ich eine Waffe abgeben?

Wo kann ich eine Waffe abgeben?

Dafür muss die Waffe bei der Waffenbehörde oder einer Polizeidienststelle abgegeben werden.

Wer darf Waffen unbrauchbar machen?

Unbrauchbar machen kann jeder Besitzer selbst, allerdings besteht Anzeigepflicht § 37b Abs. 2 WaffG und die unbrauchbare Schusswaffe ist dem Beschussamt binnen zwei Wochen zur Einzelzulassung vorzulegen und die Dokumentation gem. WaffG iVm EU-DeaktivierungsVO beigefügt werden, siehe § 8a Abs. 1 BeschG.

Können Waffen vererbt werden?

Als Erbe dürfen Sie die geerbte Waffe behalten, sofern der Erblasser für den Besitz der Waffe eine Erlaubnis hatte. Bedingung hierfür ist nach § 20 Abs. 1 WaffG die Beantragung einer Waffenbesitzkarte.

Was ist gemäß WaffG anzeigepflichtig?

(1) Der Inhaber einer Waffenherstellungserlaubnis oder Waffenhandelserlaubnis nach § 21 Absatz 1 Satz 1 hat der zuständigen Behörde den folgenden Umgang mit fertiggestellten Schusswaffen, deren Erwerb oder Besitz der Erlaubnis bedarf, unverzüglich elektronisch anzuzeigen: 1.

Ist der Besitz von Munition strafbar?

Strafmaß: bis zu drei Jahren Haft für den unerlaubten Besitz von Munition. Bei dem unerlaubten Besitz von Munition gemäß § 52 Abs. 2 WaffG reicht das Strafmaß von einer Geldstrafe bis zu drei Jahren Haft.

Welche Waffen muss man anmelden?

Meldepflichtige Waffen

  • Kaninchentöter (einschüssig)
  • Kaninchentöter (einschüssig)
  • Soft-Air-Waffen (keine Feuerwaffe)
  • Alarm-, Schreckschusspistolen, Imitationswaffen (keine Feuerwaffe)
  • Paintballwaffen (keine Feuerwaffe)
  • Nachbildungen von einschüssigen Vorderladern.
  • Druckluft- und CO2-Waffen (keine Feuerwaffe)

Wann muss eine Waffe eingetragen werden?

Die „Rote Waffenbesitzkarte“ Zum Erwerb einer Waffe benötigen die Inhaber keinen Voreintrag, sie müssen die erworbenen Schusswaffen lediglich innerhalb von zwei Wochen nach § 17 und von 3 Monaten nach § 18 anmelden und in die WBK eintragen lassen.

Wann ist eine Waffe unbrauchbar?

Allgemeines: Feuerwaffen oder deren wesentliche Teile sind dann dauerhaft unbrauchbar gemacht, wenn die Schussfähigkeit oder Funktion mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen nicht wieder hergestellt werden kann.

Sind dekowaffen erlaubt?

Unbrauchbar gemachte Waffen („Dekowaffen“): Unbrauchbar gemachte Waffen („Dekowaffen“) werden ab 01.09

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