Wie berechnet man das Krankengeld?
Das Krankengeld beträgt grundsätzlich 70 Prozent des Arbeitseinkommens, für das Sie zuletzt Beiträge entrichtet haben. Es ist auf einen gesetzlichen Höchstbetrag von 112,88 Euro pro Tag (Wert 2021) begrenzt. War Ihr tatsächliches Einkommen niedriger, wird Ihr Krankengeld entsprechend angepasst.
Wie viel zahlt die Krankenkasse nach 6 Wochen?
Krankengeld gibt es erst nach dem Ende der Lohnfortzahlung. Bei einer längeren Erkrankung zahlt also zunächst Ihr Arbeitgeber das Gehalt weiter. In der Regel nach sechs Wochen springt dann die Krankenkasse ein. Die Kasse überweist 70 Prozent Ihres letzten Brutto-Einkommens, allerdings nie mehr als 90 Prozent vom Netto.
Wie viel Krankengeld bekomme ich bei 2100 € Brutto?
| So viel Krankengeld erhält der Arbeitnehmer von seiner Krankenkasse: | ||
|---|---|---|
| Monatliches Netto | Krankengeld der Krankenkasse | DKV Tarif Höhe Krankengeld |
| 2100 € | 1652 € | 15 € |
| 2200 € | 1731 € | 15 € |
| 2300 € | 1809 € | 15 € |
Wie viel Geld bekommt man von der Krankenkasse?
Hat der Arbeitnehmer einen Krankengeldanspruch, zahlt die Krankenkasse 70 Prozent vom Bruttogehalt, aber nicht mehr als 90 Prozent des Nettoentgelts. Allerdings gibt es Krankengeld nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze von derzeit 4837,50 Euro monatlich. Wer mehr verdient, bekommt nicht mehr Krankengeld.
Wie hoch ist das Krankengeld nach 6 Wochen?
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall nach 6 Wochen Bis zu 90 % des Netto-Einkommens erhältst du aber als Krankengeld von deiner Krankenkasse erstattet. In den ersten 6 Wochen deiner Erkrankung zahlt dein Arbeitgeber das volle Gehalt – dabei handelt es sich um die übliche Lohnfortzahlung.
Wie hoch ist das Krankengeld in den ersten 4 Wochen?
Grundsätzlich erstattet die TK Ihnen 70 Prozent der Aufwendungen im Falle einer Arbeitsunfähigkeit. Auf Wunsch erhalten Sie aber auch 80 oder 50 Prozent, ganz nach Ihrer Wahl.
Wie hoch ist das Krankengeld bei freiwillig gesetzlich Versicherten?
Das Krankengeld beträgt bei Selbstständigen 70 Prozent des regelmäßigen Arbeitseinkommens. Für die Berechnung orientiert sich die Kasse an dem Einkommen, aus dem sie vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit die Krankenkassenbeiträge berechnet hat.
Wie viel Prozent zahlt die Krankenkasse?
14,6 Prozent
Seit dem 1. Januar 2015 gilt für die gesetzlichen Krankenkassen ein allgemeiner Beitragssatz von 14,6 Prozent beziehungsweise gegebenenfalls ein ermäßigter Beitragssatz von 14,0 Prozent.