Was entscheidet die Staatsanwaltschaft?
Die Staatsanwaltschaft kann durch eine Anzeige oder auf anderem Wege (z.B. Medienberichte) von dem Verdacht einer Straftat Kenntnis erhalten. In diesem Fall leitet sie ein Ermittlungsverfahren ein, um den Sachverhalt zu erforschen und zu entscheiden, ob die öffentliche Klage zu erheben ist.
Wann erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage?
Eine Anklage wird erhoben, wenn ein Staatsanwalt nach dem Abschluss eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens zu der Einschätzung gelangt, dass die Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung höher ist als die Wahrscheinlichkeit eines Freispruchs (sog. hinreichender Tatverdacht).
Was tun wenn Staatsanwaltschaft nicht ermittelt?
Das Klageerzwingungsverfahren ermöglicht im deutschen Strafprozessrecht dem Verletzten einer Straftat, die Entscheidung der Staatsanwaltschaft, ein Ermittlungsverfahren nach Abschluss der Ermittlungen mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen, gerichtlich überprüfen zu lassen.
Was darf ein Staatsanwalt nicht?
Grundsätzlich muss sich der Staatsanwalt an das Legalitätsprinzip aus §§ 152 II, 170 I StPO halten und bei Vorliegen eines Anfangsverdachts Ermittlungen durchführen und Anklage erheben. Zweckmäßigkeitserwägungen darf der Staatsanwalt nicht anstellen.
Ist die Polizei der Staatsanwaltschaft unterstellt?
Die Polizei ist nicht wie die StA dem Justiz-, sondern dem Innenministerium unterstellt. In den einzelnen Landesgesetzen wird der Aufbau der Polizei geregelt, etwa in NRW im Polizeiorganisationsgesetz.
Wer ist der Chef vom Staatsanwalt?
der Oberstaatsanwalt (als Hauptabteilungsleiter) der Leitende Oberstaatsanwalt (als Behördenleiter), der Generalstaatsanwalt (Leiter der übergeordneten Behörde), der Justizminister oder Justizsenator (Berlin, Bremen und Hamburg) des jeweiligen Bundeslandes.
Was bedeutet kein hinreichender Tatverdacht?
Haben die Ermittlungen keinen hinreichenden Tatverdacht ergeben, ist also eine Verurteilung unwahrscheinlich, stellt die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren ein, wenn sonst keine weiteren Ermittlungsansätze mehr vorhanden sind bzw. diese nach kriminalistischer Erfahrung keinen Erfolg versprechen.
Kann Staatsanwaltschaft Verfahren einstellen?
Bieten die Ermittlungen genügenden Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage, so muss die Staatsanwaltschaft Anklage erheben, andernfalls stellt sie das Verfahren ein (§ 170 StPO). Die Staatsanwaltschaft muss das Verfahren gemäß § 170 Abs. 2 StPO einstellen, wenn kein hinreichender Tatverdacht vorliegt.
Wann nimmt die Staatsanwaltschaft Ermittlungen auf?
Haben die Ermittlungen keinen hinreichenden Tatverdacht ergeben und fehlen Ansätze für weitere Ermittlungen oder scheinen diese nach der Erfahrung nicht erfolgversprechend, stellt die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren ein.