Was sind die Aufgaben der Kostenstellenrechnung?
Die Kostenstellenrechnung hat folgende Aufgaben und Funktionen:
- Bindeglied zwischen Kostenarten- und Kostenträgerrechnung.
- sachgerechte Verteilung der (Gemein-) Kosten auf die verursachenden Kostenstellen.
- Kontrolle der Kosten, die in den verschiedenen Kostenstellen anfallen.
- Identifikation kostenintensiver Kostenstellen.
Wie hängen Kostenarten Kostenstellen und Kostenträgerrechnung voneinander ab?
Man unterscheidet Kosten, die direkt dem einzelnen Auftrag zugeordnet werden (Einzelkosten) und Kosten, die über ein Umlageverfahren, der Kostenstellenrechnung, dem Auftrag zugeordnet werden. Die Einzelkosten können direkt in die Kostenträgerrechnung (die eigentliche Kalkulation) übertragen werden.
Was sind die Aufgaben der Kosten- und Leistungsrechnung?
Das Ziel der Kosten- und Leistungsrechnung ist vor allem die kurzfristige Planung des Unternehmens in Bezug auf erreichte Leistungen und auf anfallende Kosten. Sie dient dem Vergleich von Soll- und Ist-Daten und ermöglicht so eine Übersicht der Kosten und Leistungen in einem Unternehmen.
Welche Ziele hat die Kostenrechnung?
Ziele und Aufgaben der Kostenrechnung sind: die Wirtschaftlichkeitskontrolle der Prozesse, Kostenstellen, Abteilungen bzw. Betriebe mittels Soll/Ist-Vergleich, Zeitvergleich oder Institutionenvergleich. die Kostenkalkulation und Nachkalkulation und Bewertung der Kostenträger.
Bei welchen Aufgaben unterstützt die Kosten und Leistungsrechnung die Unternehmensführung?
Die K&L Rechnung liefert wichtige Informationen zur Wirtschaftlichkeit eines Unternehmens und für die Entscheidungsfindung der Unternehmensführung. Ziele und wesentliche Aufgaben der KLR sind: Erfassung aller Kosten und Leistungen im Unternehmen.
Welche Information liefert die Kostenstellenrechnung für die Kostenträgerrechnung?
Die Kostenträgerrechnung bildet den letzten Schritt der Kostenrechnung. Sie führt die Einzelkosten der Kostenartenrechnung und die Gemeinkosten der Kostenstellenrechnung zusammen und weist sie einzelnen Kostenträgern – den Produkten oder Dienstleistungen – zu.