Wann liegt ein EBV vor?

Wann liegt ein EBV vor?

Das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis, häufig kurz EBV genannt, ist eine in den §§ 987 ff. BGB geregelte Rechtsbeziehung. Es besteht immer dann, wenn Eigentum und Besitz an einer Sache auseinanderfallen und der Besitzer nicht zum Besitz berechtigt ist.

Wann besteht Vindikationslage?

Für das Vorliegen einer Vindikationslage muss bezüglich des streitbefangenen Gegenstandes eine Partei Eigentümer sein. Die andere Partei muss Besitzer der Sache sein und darf kein Recht zum Besitz an dieser Sache haben. Im übrigen muss der Inhaber der Sache jederzeit leistungsbereit sein.

Wann hat man einen Herausgabeanspruch?

§ 985 BGB gewährt dem Eigentümer einen Herausgabeanspruch gegen den Besitzer, soweit diesem kein Recht zum Besitz zusteht. Der Anspruch kommt also in Fällen in Betracht, in denen der Eigentümer einer Sache nicht zugleich deren Besitzer ist.

Was ist der Vindikationsanspruch?

Bei Vorliegen einer Vindikationslage entsteht zwischen Eigentümer und besitzrechtslosem Besitzer ein gesetzliches Schuldverhältnis, das sog. Eigentümer-Besitzer-Verhältnis (EBV). Der Anspruchsteller muss Eigentümer sein. Der Anspruchsgegner muss Besitzer sein.

Was ist ein redlicher Besitzer?

Nach § 993 I 2. HS. BGB ist der redliche und damit gutgläubige Besitzer weder zur Herausgabe von Nutzungen noch zum Schadensersatz verpflichtet. Mit dem redlichen Besitzer ist der Besitzer gemeint, welcher keine Kenntnis von seinem fehlenden Besitzrecht hat.

Welche Ansprüche stehen dem Eigentümer zu?

Der Eigentümer hat gegen den unredlichen Besitzer einen Anspruch auf Ersatz des Vorenthaltungsschadens (s.o.), der auch die Nutzungen umfasst, die der Besitzer hätte ziehen müssen, egal ob er sie gezogen hat oder nicht.

Wann prüft man 989 990?

Wie prüft man: Schadensersatzanspruch aus §§ 990, 989

Anspruchsentstehung
Bösgläubigkeit beim Aufschwingen vom Fremd- zum Eigenbesitzer
3. Verschlechterung / Untergang der Sache oder sonstige Herausgabeunmöglichkeit
4. Verschulden des unrechtmäßigen Besitzers
5. Schaden des Eigentümers

Was ist der Herausgabeanspruch?

Der Herausgabeanspruch ist im deutschen Sachenrecht der dingliche Anspruch des Eigentümers einer Sache gegen den unrechtmäßigen Besitzer auf Herausgabe; zahlreiche andere Vorschriften gewähren auch schuldrechtliche Herausgabeansprüche.

Wann kein Recht zum Besitz?

Gemäß § 986 scheitert der Eigentumsherausgabeanspruch, wenn der Anspruchsgegner gegenüber dem Eigentümer ein Recht zum Besitz hat. Denn dann steht die Besitzlage nicht mit dem sich aus § 903 ergebenden Inhalt des Eigentums in Widerspruch.

Welche herausgabeansprüche gibt es?

Vertragsähnliche Herausgabeansprüche: C.i.c. (§§ 280 I, 311 II, 249 I BGB)…Aus Vertrag:

  • Pflicht zur Rückgabe nach Vertragsbeendigung.
  • Pflicht zur Rückgabe nach erfolgter Rückabwicklung (§ 346 I ggf. i.V.m. § 355 ff. BGB)
  • Herausgabe des Surrogats nach § 285 BGB.
  • § 280 I i.V.m. § 249 I BGB (Naturalrestitution)

Was ist ein Deliktischer Besitzer?

Als deliktischer Besitzer wird derjenige Besitzer bezeichnet, der seinen Besitz entweder durch verbotene Eigenmacht oder durch eine Straftat erlangt hat.

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