Was ist eine falsche Behauptung?

Was ist eine falsche Behauptung?

Zunächst einmal gilt eine Verdächtigung dann als falsch, wenn sie objektiv nicht wahr ist. Wenn also beispielsweise jemand behauptet, ein anderer hätte eine bestimmte Sache getan und dies tatsächlich nicht stimmt, so ist die Behauptung falsch.

Kann ich Anzeige erstatten wegen falscher Beschuldigung?

Anzeige bei Polizei, Staatsanwalt oder Anschuldigung in der Öffentlichkeit. Der falschen Verdächtigung macht sich nur schuldig, wer eine andere Person bei der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder öffentlich einer Straftat verdächtigt.

Was passiert bei einer Gegenanzeige?

Eine Gegenanzeige kann beispielsweise zum Inhalt haben, dass ein Anzeigeerstatter im Wege der Gegenanzeige gleichfalls beschuldigt wird, eine gewisse Straftat begangen zu haben, häufig sind Gegenanzeigen daher bei Delikten wie der Beleidigung, Üblen Nachrede, Verleumdung, und bei einfachen Körperverletzungen).

Wann ist eine Unterstellung strafbar?

Bei so einer Unterstellung werfen Sie eine Straftat vor, die ein Gericht nach § 164 Strafgesetzbuch (StGB) als falsche Verdächtigung werten kann. Eine Unterstellung kann je nach Kontext als üble Nachrede gemäß § 186 StGB oder als Verleumdung gemäß § 187 StGB geahndet werden. Wer so handelt, macht sich strafbar.

Wie kann man sich gegen eine Anzeige wehren?

Der Betroffene kann sowohl eine einstweilige Verfügung beantragen als auch eine normale Unterlassungsklage erheben. Neben dem Unterlassungsanspruch besteht daneben auch ein Anspruch auf Widerruf. Der Beschuldigte kann also vom Anzeigeerstatter verlangen, dass er seinen Vorwurf widerruft.

Was kann man gegen Anzeige machen?

Vielmehr besteht die Möglichkeit, auch zivilrechtlich gegen den Anzeigeerstatter vorzugehen. Zum einen kann dem Anzeigenden eine außergerichtliche Abmahnung zugeschickt werden. In dieser Abmahnung wird der Anzeigende zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert.

Kann man eine Unterstellung anzeigen?

Eine Unterstellung kann je nach Kontext als üble Nachrede gemäß § 186 StGB oder als Verleumdung gemäß § 187 StGB geahndet werden. Wer so handelt, macht sich strafbar. Kommt es zur Anzeige, kann das eine Geldstrafe oder Freiheitsentzug zur Folge haben.

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