Wann muss ein Teppichboden erneuert werden?
Sobald der Bodenbelag altersbedingt verschlissen und seine übliche Nutzungsdauer überschritten ist, liegt ein Mangel der Mietsache vor, den der Vermieter beseitigen muss. Für den Vermieter ist es dann aber nicht damit getan, nur den verschlissenen Teppichboden zu erneuern.
Wie lange hält Auslegware?
Kuschelfaktor inklusive Richtig verlegt und regelmäßig gepflegt hält ein hochwertiger Teppichboden als Auslegware viele Jahre lang.
Wann muss der Vermieter einen neuen Teppich bezahlen?
Soweit Teppichboden oder Laminat wegen normaler Abnutzung erneuert werden müssen, trägt der Vermieter alle Kosten (Bundesgerichtshof, BGH, 10. 2. 2010, VIII ZR 343/08). Der BGH nimmt eine derartige Pflicht auch dann an, wenn sich der Bodenbelag bereits beim Einzug des Mieters in einem schlechten Zustand befunden hat.
Wann ist Fußboden abgewohnt?
Wann ein Boden „abgewohnt“ ist, entscheidet sich in erster Linie nach seiner allgemeinen Lebens- bzw. Nutzungsdauer: Bei einem Laminat oder Teppichboden von durchschnittlicher Qualität nimmt man eine ungefähre Lebensdauer von 10 Jahren an (Amtsgericht Steinfurt, Urteil vom 30. November 2006, Az.: 4 C 168/05).
Wie lange sollte ein Teppichboden halten?
die Lebensdauer eines Teppichbodens zwischen 10 und 15 Jahren an. Allenfalls 10 Jahre werden vom LG Duisburg für einen Teppichboden (insbesondere bei Hundehaltung) für angemessen erachtet.
Wann muss der Vermieter den Boden erneuern?
Das heißt, Schäden die nicht durch normalen Verschleiß oder übliche Abnutzung entstehen, sind Mietersache. Die Nutzungsdauer für einen Teppichboden liegt bei 10 Jahren. Hingegen sind bei Laminat und Parkett, Erneuerungen bzw. Abschleif- und Versiegelungsmaßnahmen nach 15 – 20 Jahren zu erbringen.
Wann hat man Anspruch auf neuen Bodenbelag?
Ist der Bodenbelag im Lauf der Zeit durch eine normale Abnutzung unansehnlich geworden, verschlissen, dann muss der Vermieter bei einem mitvermieteten Bodenbelag dafür sorgen, dass ein neuer in gleicher Art, Güte und Farbe fachgerecht in der Mietwohnung verlegt wird.
Kann Mieter neuen Boden verlangen?
Mieter können den Austausch eines alten abgenutzten (und mitvermieteten) Teppichbodens (auch eines Laminatbodens, PVC oder eines anderen Bodenbelags) gegenüber dem Vermieter beanspruchen. Voraussetzung für eine Erneuerung ist, dass der Bodenbelag sich durch eine normale Abnutzung im Lauf der Zeit verbraucht hat.
Kann ein Vermieter mir den Boden vorschreiben?
Ob man sich für einen Laminat- oder Teppichboden entscheidet, ist nicht immer nur Geschmackssache. ein Allergiker eher einen Laminatboden. Allerdings können die Mieter einer Wohnung nicht einfach den vorhandenen Bodenbelag gegen einen anderen austauschen – der Vermieter hat dabei stets ein Wörtchen mitzureden.