FAQ

Wie erhalte ich Beihilfe?

Wie erhalte ich Beihilfe?

Die Gewährung einer Beihilfe ist von der beihilfeberechtigten Person bei der Beihilfestelle (Festsetzungsstelle) zu beantragen. Dieser Antrag kann in schriftlicher oder elektronischer Form gestellt werden.

Wer hilft bei Problemen mit der Beihilfe?

PKV hilft bei Problemen der Beihilfe.

Woher bekomme ich den Beihilfebescheid?

Das Formular finden Sie unter www.beihilfe.nrw.de.

Wie bekomme ich das Geld zurück von der Beihilfe?

Eine Erstattung der Krankheitskosten durch die Beihilfe erfolgt grundsätzlich nur auf schriftlichen Antrag bei der zuständigen Festsetzungsstelle. Generell müssen Sie die entstandenen Krankheitskosten durch entsprechende Belege nachweisen.

Wer bekommt Beihilfe vom Bund?

Wer bekommt Beihilfe? Der Bund unterstützt seine aktiven und früheren Beamten und an deren Angehörige. Allerdings müssen sie Anspruch auf Dienstbezüge, Anwärterbezüge oder Versorgungsbezüge haben, etwa Pensionen. Auch wer Witwen- oder Waisengeld bezieht, hat einen Beihilfeanspruch.

Wie schnell zahlt die Beihilfe?

Die Bearbeitungszeit für Beihilfeanträge beträgt bis zu vier Wochen. Zu Jahresbeginn und während der Sommerferien sind die Bearbeitungszeiten besonders lang. Untätigkeitsklage können Sie erst nach drei Monaten erheben. Abschlagszahlungen gibt es nur ausnahmsweise.

Was ist ein Beihilfe Antrag?

Was ist ein Beihilfeantrag überhaupt? Beamte und Beamtenanwärter erhalten keine Zuschüsse zu ihrer Krankenversicherung. Stattdessen beteiligt sich der Staat mit der sogenannten Beihilfe anteilig an ihren Gesundheitskosten. Ein Beihilfeantrag ist demzufolge ein Antrag auf die Zahlung von Beihilfe.

Wie lange kann man rückwirkend Beihilfe beantragen?

Eine Beihilfe wird nur gewährt, wenn der Beihilfeberechtigte sie innerhalb eines Jahres nach Entstehen der Aufwendungen oder der ersten Ausstellung der Rechnung beantragt hat. Ansprüche, die nach Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht werden, sind erloschen.

Wie viel erstattet die Beihilfe?

Als beihilfeberechtigte Person erhalten Beamtinnen und Beamte 50% Beihilfe vom Dienstherrn. Haben sie mehr als ein Kind, gibt es sogar 70% zu. Für den Rest wird eine private Krankenversicherung für Beamte benötigt. Auch der Ehegatte / eingetragener Lebenspartner kann beihilfeberechtigt sein.

Wer ist beihilfefähig?

Beihilfeberechtigt sind nur Beamte. Beamter ist nur, wer förmlich ernannt wurde und eine Ernennungsurkunde erhalten hat. Nur für Bundesbeamte gilt die Bundesbeihilfeverordnung, für Landesbeamte gelten die Regelungen des jeweiligen Bundeslandes.

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