Was tun bei Berufskrankheit?

Was tun bei Berufskrankheit?

Meldung an die Berufsgenossenschaft Besteht keine Möglichkeit, einen Betriebsarzt anzusprechen, so können Betroffene zu ihrem Fach- oder Hausarzt gehen. Erkrankte können sich auch selbst formlos an ihre BG wenden. Hat der Arbeitgeber Kenntnis von der möglichen Berufskrankheit, muss auch er die BG informieren.

Was bedeutet für mich Berufskrankheit?

Als Berufskrankheit kommen nur solche Erkrankungen in Frage, die nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft durch besondere Einwirkungen verursacht werden. Diesen Einwirkungen müssen bestimmte Personengruppen durch ihre Arbeit in erheblich höherem Grade als die übrige Bevölkerung ausgesetzt sein.

Welche Vorteile bringt eine anerkannte Berufskrankheit?

Wenn eine Krankheit als Berufskrankheit anerkannt wird, übernimmt die Sozialversicherung sowohl Heilbehandlung und Rehabilitation als auch unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen die finanzielle Entschädigung der Betroffenen bzw. Hinterbliebenen.

Welche Leistungen müssen Berufsgenossenschaften erbringen Bei anerkannter Berufskrankheit?

Wird eine Erkrankung als Berufskrankheit anerkannt, gibt es Leistungen aus der Unfallversicherung. Ist die Erwerbsfähigkeit um mindestens 20 % reduziert, kommt eine Rente in Betracht. Ansonsten werden Behandlungen bezahlt und die berufliche Wiedereingliederung unterstützt.

Ist Corona Berufskrankheit?

Erfolgt eine Infektion mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 infolge einer versicherten Tätigkeit, ohne dass die Voraussetzungen einer Berufskrankheit vorliegen, kann die Erkrankung einen Arbeitsunfall darstellen.

Wann besteht Berufskrankheit?

In der Regel handelt es sich bei Berufskrankheiten um chronisch verlaufende Erkrankungen, die eindeutig auf eine bestimmte Ursache zurückzuführen sind. Meist entstehen sie aufgrund von gesundheitsgefährdenden Arbeitsverfahren oder der Verwendung von gefährlichen Arbeitsstoffen.

Wann ist Corona Berufskrankheit?

COVID-19 als Berufskrankheit Von der Nummer 3101 der Berufskrankheitenliste werden Personen erfasst, die infolge ihrer Tätigkeit im Gesundheitsdienst, in der Wohlfahrtspflege oder in einem Laboratorium mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert werden und deshalb an COVID-19 erkranken.

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