Wie funktioniert ein Schutzraum?
Jeder Hausbesitzer mit einem Schutzraum ist für die Instandhaltung und Ausrüstung des Raumes verantwortlich. In Friedenszeiten werden diese als normale Kellerräume genutzt. Grundsätzlich muss jeder Raum innerhalb 24 Stunden voll einsatzbereit sein, was auch das Einlagern von Vorräten umfasst.
Was gehört in einen Schutzraum?
Wände und Decke müssen so dick sein, dass sie vor den Einwirkungen des radioaktiven Niederschlages schützen. Außerdem muss der Raum gegen das Eindringen biologischer und chemischer Kampfmittel abgedichtet und auch hier mit einer Belüftungseinrichtung versehen sein. “ Ideal für den Schutzraum sind 1qm pro Person.
Ist ein Luftschutzkeller obligatorisch?
Einfamilienhäuser sind seit 2012 von der Schutzraumpflicht ausgenommen. (stö) Luftschutzkeller werden in erster Linie für den Fall des bewaffneten Konflikts erstellt. Sie können aber auch bei Katastrophen sowie in Notlagen als Notunterkünfte eingesetzt werden.
Kann man einen Schutzraum austragen?
Um einen Schutzraum aufzuheben, ist eine Bewilligung des Kantons nötig. Er kann sie gewähren, wenn zum Beispiel ein Überangebot besteht. Falls Sie den Raum ohne Bewilligung ausser Betrieb setzen, kann man Sie verpflichten, ihn auf eigene Kosten wiederherzustellen.
Wer muss einen Schutzraum bauen?
Schutzbauten werden primär für den Fall des bewaffneten Konflikts erstellt, können aber auch bei Katastrophen und in Notlagen als Notunterkünfte genutzt werden. Der Grundsatz lautet: Jeder Einwohnerin und jedem Einwohner soll ein Platz in einem Schutzraum in der Nähe des Wohnorts zur Verfügung stehen.
Sind Schutzräume obligatorisch?
Schutzräume für die Bevölkerung Allerdings müssen Schutzräume grundsätzlich nur noch bei grösseren Überbauungen erstellt werden (ab 38 Zimmern bzw. 25 Schutzplätzen). In Gebieten, in denen zu wenig Schutzräume vorhanden sind, haben die Gemeinden (öffentliche) Schutzräume zu erstellen, auszurüsten und zu unterhalten.
Wo befindet sich mein Schutzraum?
In der Regel befindet sich der Schutzplatz in Ihrer Wohngemeinde. Innerhalb des Gebiets einer Zivilschutzorganisation kann die Zuweisung auch über die Gemeindegrenzen hinweg erfolgen. Als Grundsatz gilt: Wer über einen vollwertigen oder erneuerbaren Schutzraum im Wohnhaus verfügt, ist diesem zugewiesen.