Wann habe ich das Recht auf Umtausch?

Wann habe ich das Recht auf Umtausch?

Umtausch oder Zurückgeben von Ware innerhalb von 14 Tagen? Die meisten Einzelhändler, die gegenüber ihren Kunden kulant sind, nehmen in der Regel Ware innerhalb von 14 Tagen nach dem Kauf zurück oder tauschen sie um.

Was ist von einem Umtausch ausgeschlossen?

Vom Umtausch ausgeschlossen sind Waren wie Kosmetika, frische Lebensmittel, entsiegelte DVD’s, CD’s etc., Blumen und Maßanfertigungen. Ware, die bereits starke Gebrauchsspuren aufweist, ohne defekt zu sein, bzw. grundlegende Mängel aufzuweisen, ist ebenso vom Umtausch ausgeschlossen.

Habe ich ein Recht auf Umtausch?

Gibt es ein Recht auf Umtausch? Ist die gekaufte Ware frei von Mängeln, hat der Kunde grundsätzlich keinen Anspruch auf Umtausch. Dennoch sind viele Händler bereit, Waren freiwillig zurückzunehmen – aus Kulanz. Die Bedingungen dafür können sie selbst festlegen.

Wie lange kann man etwas zurückgeben?

Wenn der Käufer einen gekauften Gegenstand zurückgeben möchte, kann er sein Geld nicht einfach zurückverlangen. Grundsätzlich muss der Verkäufer aber für die Ware – ab dem Zeitpunkt des Kaufs – zwei Jahre geradestehen.

Hat der Käufer ein gesetzliches Recht auf Umtausch einer Ware innerhalb einer bestimmten Frist?

2. Man kann die Ware nur innerhalb von 14 Tagen umtauschen. Wie schon erwähnt gibt es im Einzelhandel grundsätzlich kein gesetzliches Rückgaberecht, weswegen es auch keine generelle Rückgabefrist von 14 Tagen gibt. Eine Ausnahme ist natürlich, wenn die 14 Tagen ausdrücklich in den AGBs festgehalten sind.

Welche Möglichkeiten gibt es beim Umtausch?

Gewähren Sie ein Umtauschrecht, dürfen Kunden Waren einfach zurückgeben, wenn diese nicht gefallen. Allerdings besteht nur die Möglichkeit zum Umtausch gegen andere Waren oder gegen einen Gutschein, der beim nächsten Einkauf in Ihrem Geschäft eingelöst werden kann.

Welche rechtlichen Ansprüche hat der Kunde wenn eine berechtigte Reklamation vorliegt?

Steht die Fehlerhaftigkeit der Ware fest, so hat der Kunde gegen den Verkäufer verschiedene Rechte. Der Käufer hat bei Lieferung einer mangelhaften Ware zunächst einen Anspruch auf so genannte Nacherfüllung. Er kann also Nachbesserung der fehlerhaften Sache oder Ersatzlieferung einer neuen Sache verlangen.

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