Wo finde ich den Aufteilungsplan?
Wo bekomme ich den Aufteilungsplan her? Ein Architekt oder Statiker erstellt den Aufteilungsplan. Dieser liegt dann in den Grundakten und kann beim Grundbuchamt eingesehen werden. Diese Karten werden auch Stammkarten genannt und sind zusätzlich zum Grundbuch angefertigt.
Was ist ein Aufteilungsplan einer Wohnung?
Aufteilungsplan grenzt Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum voneinander ab. Der Aufteilungsplan ist eine wichtige Urkunde bei der Schaffung von Wohneigentum. Eigentum an einzelnen Wohnungen kann nur gebildet werden, wenn die Wohneinheiten eindeutig abzugrenzen sind und damit ins Grundbuch eingetragen werden können.
Was beinhaltet der Aufteilungsplan?
Unter einem Aufteilungsplan (auch Teilungsplan genannt) versteht man eine Bauzeichnung, aus der bei einem Gebäude die allen Eigentümern gehörenden Gebäudeteile (Gemeinschaftseigentum) erkennbar sind sowie die Lage und Größe der Eigentumswohnungen (Sondereigentum).
Wo sind Teilungserklärungen hinterlegt?
Eine Teilungserklärung ist beim Grundbuchamt hinterlegt. Im Weiteren besteht die Möglichkeit eine Abschrift durch den Notar zu erhalten, sofern der Notar und die Urkundennummer der Teilungserklärung bekannt sind.
Was ist ein Aufteilungsplan weg?
Mit Aufteilungsplan (auch Teilungsplan genannt) sind im deutschen Wohnungseigentumsrecht alle zur Darstellung des aufzuteilenden Gebäudes notwendigen Zeichnungen im Maßstab 1:100 gemeint (Grundrisse, Schnitte, Ansichten). 4 Wohnungseigentumsgesetz, WEG).
Was ist ein Aufteilungsplan zur Teilungserklärung?
Aufteilungsplan. Bestandteil der Teilungserklärung ist der abgeschlossenheitsbescheinigte Aufteilungsplan. Beim Aufteilungsplan handelt es sich um eine Bauzeichnung, aus der die Aufteilung des Gebäudes sowie die Lage und Größe der im Sondereigentum und im Gemeinschaftseigentum stehenden Gebäudeteile ersichtlich sind.
Welche Unterlagen werden für die Aufteilung in Wohnungseigentum benötigt?
Erforderliche Unterlagen
- Lageplan.
- Bauzeichnung (Grundrisse, Ansichten, Schnitte) in dreifacher Ausfertigung im Maßstab 1 : 100, vom Bauherrn oder Planverfasser mit Datum versehen und unterschrieben. Die Bauzeichnung muss bei bestehenden Gebäuden eine Baubestandszeichnung sein.