Warum bekommt man eine Fiktionsbescheinigung?
Eine so genannte Fiktionsbescheinigung wird Personen ausgestellt, die sich in Deutschland aufhalten und die Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis beantragt haben, wenn die Ausländerbehörde nicht gleich entscheiden kann oder will.
Ist eine Fiktionsbescheinigung eine Aufenthaltserlaubnis?
Die Fiktionsbescheinigung ist lediglich ein Nachweis über das Bestehen des vorläufigen Aufenthaltsrechts. Konsequenterweise bescheinigt die Fiktionsbescheinigung nach dem Gesetzeswortlaut des § 81 Abs. 5 AufenthG die „Wirkungen der Antragstellung“. Sie ist kein Aufenthaltstitel (vgl.
Wann bekommt man eine Fiktionsbescheinigung?
Eine Fiktionsbescheinigung wird erteilt, wenn über einen Antrag auf Verlängerung / Erteilung eines Aufenthaltstitels nicht rechtzeitig entscheiden werden kann. Der Ausländer muss bei Antragstellung im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels sein.
Was kommt nach Fiktionsbescheinigung?
Folgen der Fiktionsbescheinigung Danach kommt die Fiktionswirkung zum Tragen, die dem Antragsteller für die Zeit der Antragstellung einen weiteren Aufenthalt erlaubt. Das so erlangte Recht zum Verweilen in Deutschland besteht jedoch nur für die Dauer der Antragsprüfung.
Kann man trotz Fiktionsbescheinigung abgeschoben werden?
Dabei sind die Auswirkungen wie bei der Duldung analog § 60 a Abs. 2 AufenthG; sprich der Aufenthalt gilt nicht mehr als rechtmäßig. Der Betroffene wird lediglich geduldet und kann somit nicht abgeschoben werden.
Was kann man mit Fiktionsbescheinigung machen?
Die Fiktionsbescheinigung dient dem Nachweis darüber, dass ein Antrag auf Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels gestellt worden ist. Sofern der Antrag nicht vor Ablauf des letzten Aufenthaltstitels entschieden werden kann, wird eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt.
Wie bekommt man Fiktionsbescheinigung?
Welche Aufenthalt bekommt man nach der Ausbildung?
Nach der Beendigung der Ausbildung ist der bzw. die ehemalige Auszubildende nunmehr eine Fachkraft im Sinne des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG). Mithin kann Absolventen als Fachkraft eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche für einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten erteilt werden.