Wie kann ich meinen Nachnamen ändern in der Schweiz?
Die Regierung des Wohnkantons kann gemäss Art. 30 Abs. 1 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches einer Person die Änderung des Namens bewilligen, wenn achtenswerte Gründe vorliegen. Der blosse Wille, den Namen zu ändern, genügt nicht.
Wie teuer ist es sich einen Nachnamen ändern zu lassen?
Eine Änderung des Vornamens kann – je nach Aufwand – bis zu 255 Euro kosten, ein geänderter Nachname bis zu 1 022 Euro. Diese Höchstsätze werden aber selten fällig, sie sollen abschreckend wirken. Manchmal fällt ein Gebührenvorschuss an.
Wie lange dauert die Namensänderung?
drei Monate
Von Antrag bis Änderung brauchen die deutschen Standesämter unterschiedlich lange, in der Regel zwei bis drei Monate.
Ist es möglich den Nachnamen zu ändern?
Möchten Sie zum Beispiel von Ihrem jetzigen Familiennamen zu Ihrem Ledignamen zurückkehren, können Sie diese Änderung ohne Angabe von Gründen auf dem Zivilstandsamt vornehmen lassen. Erfahren Sie hier, wie und in welchen Fällen Sie Ihren Familiennamen durch eine Namenserklärung wechseln können.
Wie lange habe ich Zeit nach der Scheidung meinen Namen zu ändern?
Einen Monat nach Scheidungsbeschluss ist die Scheidung grundsätzlich rechtskräftig, sodass es ab diesem Zeitpunkt möglich ist einen anderen Namen anzunehmen. Da es keine Frist für die Namensänderung gibt, können Sie auch erst nach einigen Jahren eine Namensänderung nach Scheidung vornehmen.
Wie verläuft eine Namensänderung?
Sie müssen die Namensänderung schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Für Minderjährige stellt der gesetzliche Vertreter oder die gesetzliche Vertreterin den Antrag. Für die Änderung des Namens einer ganzen Familie genügt ein Antrag, auf dem alle Betroffenen aufgeführt sind.
Wie kann man seinen Nachnamen ändern ohne zu heiraten?
Bbenso wie bei der Änderung des Familiennamens (ohne Heirat), ist für die Änderung eines Vornamens ein wichtiger Grund nach § 3 Abs. 1 Namensänderungsgesetz (NamÄndG) notwendig. Wann jedoch ein solcher wichtiger Grund vorliegt, ist gesetzlich nicht geregelt, sondern liegt im Ermessen der zuständigen Behörden.