Wann wird beim Hauskauf die Grundsteuer fällig?
Mit dem unterschriebenen und vom Notar beglaubigten Kaufvertrag für ein Grundstück oder eine Immobilie wird die Grunderwerbsteuer fällig. Die Rechnung wird vom Finanzamt ausgestellt und dem Empfänger in der Regel sechs bis acht Wochen nach der notariellen Beurkundung postalisch zugestellt.
Wann muss ich Grunderwerbsteuer für Haus und Grundstück zahlen?
Wer ein bebautes Grundstück erwirbt, zahlt die Grunderwerbsteuer für den gesamten Kaufpreis. Wer allerdings ein unbebautes Grundstück erwirbt und darauf in eigener Regie ein Gebäude errichtet, zahlt in der Regel nur die Grunderwerbsteuer auf den Kaufpreis für das unbebaute Grundstück.
Wer zahlt die Grundsteuer nach Hausverkauf?
Die Grundsteuer ist eine „nach den Verhältnissen zu Beginn des Kalenderjahres“ festgesetzte Jahressteuer (§ 9 Absatz 1 GrStG). Steuerschuldner bleibt daher bei einem Grundstücksverkauf derjenige, der zum Jahresbeginn Eigentümer des Grundstücks war (§ 10 Absatz 1 GrStG).
Wie lange dauert es vom Notar zum Grundbucheintrag?
In der Regel dauern Grundbucheinträge wenige Wochen, manchmal aber mehrere Monate. Insbesondere bei Erbschaften kann der Prozess langwieriger sein, da die rechtmäßigen Erben festgestellt werden müssen. Nach Begleichung der Grunderwerbsteuer wird dem:der Notar:in eine Unbedenklichkeitsbescheinigung übermittelt.
Wie kann ich die Grunderwerbsteuer umgehen?
Eine weitere Möglichkeit, die Zahlung der Grunderwerbssteuer zu umgehen, ist der Verkauf innerhalb der Familie. Verwandte ersten Grades zahlen keine GrESt für den Kauf der Immobilie. Als Verwandtschaft ersten Grades zählen neben Kindern, Eltern und Eheleuten auch die Großeltern und Enkelkinder.
Welche Kaufnebenkosten fallen an?
Als Kaufnebenkosten werden sämtliche Kosten bezeichnet, die zum reinen Kaufpreis der Immobilie dazu kommen. Darunter fallen verschiedene Gebühren und Steuern, so zum Beispiel das Gebühren für den Notar, die Umschreibung des Grundbuchs, die Grunderwerbsteuer sowie die Maklerprovision.
Was fällt nicht unter die Grunderwerbsteuer?
Pauschal lässt sich sagen, dass bei Veräußerungen an Personen, die in gerader Linie miteinander verwandt sind, keine Grunderwerbsteuer gezahlt werden muss. Beim Erwerb eines zum Nachlass gehörenden Grundstücks beispielsweise durch eine Erbengemeinschaft fällt laut Gesetz ebenfalls keine Grunderwerbsteuer an.