Wem ist das Jugendamt unterstellt?
Ihm gehören Mitglieder des Kreistages bzw. Stadtrates an, in der Jugendhilfe erfahrene Bürger sowie Personen, die von den anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe und den Jugendverbänden vorgeschlagen werden. Die Verwaltung des Jugendamtes führt die Geschäfte der „laufenden Verwaltung“.
Wie lange ist das Jugendamt für mich zuständig?
Das Jugendamt ist vor allem für junge Menschen zuständig: Kinder (jünger als 14 Jahre) Jugendliche (14-17 Jahre alt) Junge Volljährige (18-26 Jahre alt)
Welchem Ministerium untersteht das Jugendamt?
Die Aufgaben der Verwaltung des Landesjugendamts sind der für Kinder- und Jugendhilfe zuständigen Abteilung des Ministeriums übertragen.
Welche Instanz steht über dem Jugendamt?
Beschwerde im Jugendhilfeausschuss über das Jugendamt Neben den einzelnen Disziplinarvorgesetzten ist der Jugendhilfeausschuss ein wichtiges Organ der Jugendhilfe. Im Jugendhilfeausschuss werden die entsprechenden Vorbeschlüsse gefasst, bevor diese zur Abstimmung in den Stadtrat oder Kreisrat gelangen.
Wer kontrolliert die Arbeit vom Jugendamt?
Eine solche gibt es es leider nicht. Die Jugendämter sind Teil der kommunalen Selbstverwaltung, unterstehen also dem Oberbürgermeister oder dem Landrat.
Was hat das Jugendamt für Rechte?
Zu den Hauptaufgaben des Jugendamtes gehört die Beratung von Familien, etwa zum Umgangsrecht. Das schließt auch die Erziehungsberechtigten mit ein. Denn wenn das Jugendamt Hilfe für Eltern leistet, die sich durch die Erziehung ihrer Kinder überfordert fühlen, kann die Inobhutnahme meist verhindert werden.
Wie finanziert sich das Jugendamt?
Die Städte und Gemeinden tragen die Hauptlast der Jugendhilfekosten (Anteil an den Gesamtausgaben der Gemeinden 1994 = 6,9 %), denn die Finanzierung der öffentlichen Jugendhilfe obliegt zu rund 85 % den kommunalen Gebietskörperschaften, rund 14 % tragen die Länder und 1 % der Bund.
Was darf das Jugendamt entscheiden?