FAQ

Welche Umsaetze sind von der Steuer befreit?

Welche Umsätze sind von der Steuer befreit?

Im Einzelnen gehören hierzu folgende Umsätze: Ausfuhrlieferungen, innergemeinschaftliche Lieferungen, Reiseleistungen nach § 25 UStG (Reiseleistungen an Endverbraucher, Reiseleistungen an Unternehmen) und Finanz- sowie Versicherungsleistungen für Gegenstände, die in das Drittlandsgebiet ausgeführt werden.

Was regelt das Umsatzsteuergesetz?

Der Umsatzsteuer unterliegen Umsätze aus Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens erbringt (§ 1 UStG), sowie die Einfuhr und der innergemeinschaftliche Erwerb. Alle diese Umsätze werden als steuerbare Umsätze bezeichnet.

Was sind Mischumsätze?

Wenn eine Eingangsleistung vorliegt, die sowohl mit Umsätzen zusammenhängt, die zum Vorsteuerabzug berechtigen, als auch mit Umsätzen, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigen, so spricht man von sog. Mischumsätzen. Nach § 15 IV 1 UStG hat der Vorsteuerabzug dann anteilsmäßig zu erfolgen.

Was bewirkt der Vorsteuerabzug?

Der Vorsteuerabzug bewirkt, dass Wirtschaftsgüter und Leistungen im Unternehmensbereich grundsätzlich von einem anderen Unternehmer frei von einer Umsatzsteuerbelastung erworben werden können und somit nur die Umsatzsteuer für die Leistungsabgabe an den Verbraucher endgültig bleibt.

Welche Umsätze sind nicht steuerpflichtig?

Steuerbefreite Umsätze sind Ausfuhrlieferungen, Lohnveredelungen für ausländische Kunden, Leistungen für ausländische Unternehmen. Bei der unechten Umsatzsteuerbefreiung ist der Umsatz steuerbefreit, jedoch nicht vorsteuerabzugsberechtigt.

Was sind steuerpflichtige Lieferungen und Leistungen?

Der Umsatzsteuer unterliegen Lieferungen und Leistungen, die Sie als Unternehmer im Inland entgeltlich im Rahmen Ihres Unternehmens ausführen (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG). Wer mit Gebrauchtwaren handelt und seine Ware von Privatpersonen kauft, also ohne Vorsteuerabzug, unterliegt der Differenzbesteuerung (§ 25a UStG).

Wann muss die Vorsteuer aufgeteilt werden?

Erzielt ein Unternehmen teilweise umsatzsteuerpflichtige Umsätze und teilweise umsatzsteuerfreie Umsätze, so muss die Vorsteuer in einen abzugsfähigen und einen nicht abzugsfähigen Teil aufgeteilt werden.

Was sind allgemeine Aufwendungen?

Zu den allgemeinen Aufwendungen zählen u.a. nicht zurechenbare Gemeinkosten. Sie gehören i.d.R. dann zu den Kostenelementen der besteuerten Ausgangsumsätze, wenn sie entstanden sind, bevor der Unternehmer die besteuerten Umsätze ausführt. Gemeinkosten sind i.d.R. keine Berichtigungsobjekte i.S.d. § 15a UStG.

Was heißt Vorsteuer ist abzugsfähig?

Der Vorsteuerabzug berechtigt Sie als Unternehmer, die von Ihnen gezahlte Vorsteuer mit der Umsatzsteuer zu verrechnen, die Sie an das Finanzamt abführen. Er sorgt dafür, dass die Umsatzsteuer nur von Endverbrauchern bezahlt wird, nicht von Unternehmen, die ein Produkt nur weiterverarbeiten oder weiterverkaufen.

Welche Umsätze sind nicht umsatzsteuerpflichtig Beispiele?

Nicht steuerbare Umsätze sind zum Beispiel private Verkäufe durch Privatpersonen, private Verkäufe durch Unternehmer und Schenkungen durch Unternehmer. Aber auch Kleinunternehmer können von nicht steuerbaren Umsätzen profitieren.

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