Wann kann ein Vermieter Hausverbot erteilen?

Wann kann ein Vermieter Hausverbot erteilen?

Gegenüber sonstigen Dritten kann ein Hausverbot durch den Vermieter nur ausgesprochen werden, wenn kein Mieter widerspricht oder den Besuch explizit wünscht. Sofern dem Vermieter keine Hinweise hierauf vorliegen, kann er das Hausverbot aussprechen und abwarten, ob noch ein Widerspruch erfolgt.

Kann der Vermieter Besuch verbieten?

(dmb) Mieter dürfen in ihrer Wohnung so oft und so viel Besuch empfangen, wie sie wollen. Der Vermieter darf den Mieterbesuch auch nicht dadurch verhindern, dass er von seinem „vermeintlichem“ Hausrecht Gebrauch macht und dem Besucher das Betreten des Hauses verbietet.

Was darf das Hausrecht ausüben?

Hinsichtlich der Gemeinschaftsräume kann jeder Bewohner das Hausrecht ohne Mitwirkung der anderen ausüben. Jeder Hausrechtsinhaber ist berechtigt, Dritten das Betreten der Wohnung und der Gemeinschaftsräume zu erlauben; ebenfalls ist jeder Hausrechtsinhaber befugt, Dritte aus der Wohnung zu weisen.

Wie muss ein Hausverbot erteilt werden?

Ein Wohnungseigentümer sollte einem seiner Besucher ein Hausverbot stets nur unter Hinzuziehung eines Zeugen erteilen. Ist ein Zeuge nicht greifbar, sollte der Eigentümer das Hausverbot schriftlich bestätigen und dem unliebsamen Besucher dieses durch einen Gerichtsvollzieher zustellen lassen.

Wie lange darf ich Besuch in meiner Wohnung beherbergen?

Der Mieter darf Besuch nicht nur zu bestimmten Tageszeiten, sondern jederzeit empfangen und beherbergen. Der Besuch darf sogar über längere Zeit andauern. Je nach regional unterschiedlicher Auffassung der Gerichte dürfen Besucher zwischen 6 und 8 Wochen bleiben, ohne dass der Vermieter um Erlaubnis gefragt werden muss.

Ist das Hausrecht ein Grundrecht?

Das Hausrecht ist ein Grundrecht. In Artikel 13 des Grundgesetzes heißt es: „Die Wohnung ist unverletzlich“. Das Hausrecht schützt aber den Besitzer oder Bewohner eines Gebäudes nicht nur vor unerwünschten Besuchern.

Beginne damit, deinen Suchbegriff oben einzugeben und drücke Enter für die Suche. Drücke ESC, um abzubrechen.

Zurück nach oben