Wer braucht keinen Handelsregistereintrag?

Wer braucht keinen Handelsregistereintrag?

Eintragungspflichtig sind grundsätzlich alle Kaufleute. Kleingewerbetreibende sind von der Eintragungspflicht ins Handelsregister ausgenommen – können sich jedoch freiwillig eintragen lassen. Mit dem Eintrag im Handelsregister werden Gründer automatisch zum Kaufmann mit allen dazugehörigen Rechten und Pflichten.

Wer wird in das Handelsregister eingetragen?

Im Handelsregister müssen sich Kaufleute und Handelsgesellschaften eintragen lassen, Kleingewerbetreibende können sich freiwillig eintragen lassen. Nach der Definition in § 1 Handelsgesetzbuch (HGB) gilt als Kaufmann, wer ein Handelsgewerbe betreibt.

Hat jeder Betrieb eine Handelsregisternummer?

Freiberufler bekommen keinen Eintrag. Auch Kleingewerbe und GbR bilden eine Ausnahme. Auch sie brauchen keinen Handelsregistereintrag. Alle übrigen Unternehmen müssen im Handelsregister erfasst werden.

Wo trägt man sich ins Handelsregister ein?

Die Eintragung in das Handelsregister ist bei dem örtlich zuständigen Amtsgericht in elektronischer Form anzumelden. Die Unterschrift des Kaufmanns bzw. des Geschäftsführers muss durch einen Notar beglaubigt werden.

Welche Rechtsform ohne Handelsregister?

Wichtig: Nicht zur Eintragung ins Handelsregister verpflichtet sind Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR, auch BGB-Gesellschaft genannt). Wenn du eine GbR betreibst, kannst du sie aber freiwillig eintragen lassen. Dann wird sie zur „Offenen Handelsgesellschaft“ (OHG).

Was ist wenn eine Firma nicht im Handelsregister eingetragen ist?

Kann man als Einzelfirma Angestellte haben?

Entwickelt sich die Einzelfirma wie gewünscht, braucht man schnell einen oder mehrere Mitarbeiter. Dies ist mit der Einzelfirma kein Problem. Als Inhaber der Einzelfirma können Sie problemlos Mitarbeiter anstellen und bei der SVA (bzw. SUVA) anmelden.

Hat eine Einzelfirma eine Handelsregisternummer?

Viele Menschen gehen von einer Grundregel aus, nach der Einzelunternehmer keinen Handelsregistereintrag benötigen. Allerdings ist das nur eine grobe Verallgemeinerung, denn sobald ein gewisser gewerblicher Umfang der Tätigkeit vorliegt, müssen sich sogenannte Kaufleute sehr wohl eintragen lassen.

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