FAQ

Wie lauten die Tatbestandsmerkmale eines Hausfriedensbruch?

Wie lauten die Tatbestandsmerkmale eines Hausfriedensbruch?

Wer einen Hausfriedensbruch begeht, indem er in eine Wohnung, einen Geschäftsraum, Besitztum oder abgeschlossene Räume widerrechtlich eingedrungen ist oder darin ohne Befugnis verweilt und bei entsprechender Aufforderung kann mit Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr oder mit Geldstrafe bestraft werden.

Was gilt als Hausfriedensbruch?

(1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird …

Wer darf Hausfriedensbruch anzeigen?

Ein Hausfriedensbruch liegt vor, wenn jemand ohne Einverständnis die Wohnung, das Grundstück oder die Geschäftsräume einer anderen Person betritt oder dort verweilt, obwohl er zum Gehen aufgefordert wurde. Wer das Hausrecht innehat, kann dann Anzeige erstatten.

Welche Tatbestandsmerkmale gibt es?

Die objektiven Tatbestandsmerkmale sind also:

  • fremd.
  • beweglich.
  • Sache.
  • Wegnahme.
  • Kausalität.
  • objektive Zurechenbarkeit.

Was ist Hausfriedensbruch Vermieter?

Der Hausfriedensbruch ist die vorsätzliche Verletzung des verfassungsrechtlich geschützten Gutes der Unverletzlichkeit befriedeter Besitztümer. Auch der Vermieter einer Wohnung kann sich des Hausfriedensbruchs strafbar machen, wenn er gegen den Willen des Mieters in dessen Wohnung eindringt.

Ist fahrlässiger Hausfriedensbruch strafbar?

Der strafbare Hausfriedensbruch erfordert vorsätzliches Handeln. Der Täter muss daher wissen, dass er das Gebäude, den Raum oder das Grundstück nicht betreten darf. Wird ein Grundstück „aus Versehen“ betreten, liegt kein strafbares Handeln vor. Ein fahrlässiger Hausfriedensbruch ist nicht möglich.

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