Was macht die Gemeinde für uns?
Sie entscheidet, ob sie ein neues Schwimmbad baut, neue Busse anschafft, ein Heimatmuseum einrichtet, welche Zuschüsse das Stadttheater und die örtlichen Vereine erhalten. Pflichtaufgaben ohne Weisung sind beispielsweise die Müllabfuhr, die Versorgung mit Strom, Gas und Wasser, der Bau von Kindergärten und Schulen.
Was dürfen Gemeinden entscheiden?
In Nordrhein-Westfalen zählen hierzu beispielsweise gemäß § 41 Abs. 1 Satz 2 der nordrhein-westfälischen Gemeindeordnung (GO NRW) die Feststellung des Jahresabschlusses und die Entscheidung über das Ehrenbürgerrecht. Die Gemeindevertretung fasst ihre Entscheidungen durch Beschluss ihrer Mitglieder.
Warum gibt es Gemeinden?
Die Gemeinden sind die Grundlage des demokratischen Staatsaufbaues – egal ob im ländlichen Raum oder im (groß-) städtischen Raum. Sie fördern das Wohl der Einwohnerinnen und Einwohner in freier Selbstverwaltung durch ihre von der Bürgerschaft gewählten Organe.
Was macht eine christliche Gemeinde aus?
Mit “Gemeinde” kann die Gemeinschaft aller Christen an allen Orten und zu allen Zeiten gemeint sein. Meist bedeutet das Wort aber eine Gruppe von Gläubigen, die sich an einem bestimmten Ort trifft. 5,12) In Apostelgeschichte 2,42 wird gesagt, was die ersten Christen in Jerusalem taten.
Warum betrifft die Gemeinde jeden von uns?
Jeder von uns wohnt in einer Gemeinde (man sagt auch „Kommune“). Das kann ein Dorf sein oder, wenn es mehr als 10.000 Einwohner/innen sind, eine Stadt. Oft schließen sich auch mehrere Gemeinden zu Verbandsgemeinden zusammen, weil die Aufgaben, wie zum Beispiel der Straßenbau, gemeinsam besser zu bewältigen sind.
Welche Organe gibt es in der Gemeinde?
Organe der Gemeinde sind die Gemeindevertretung und die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister, in Städten die Stadtvertretung und die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister.
Wer ist in der Gemeinde das beschließende Organ?
Der Gemeinderat ist das zentrale beschließende Organ der Gemeinde. Die anderen Gemeindeorgane sind ihm für die Erfüllung der Aufgaben des eigenen Wirkungsbereiches verantwortlich.
Wer trifft Entscheidungen Wenn Kommunen nicht selbst entscheiden können?
Sowohl das Grundgesetz (Art. 28) wie auch die Landesverfassung von Nord- rhein-Westfalen (Art. 78) sichern den Kommunen das Recht, ihre örtlichen Ange- legenheiten selbst zu regeln. Seit der Föderalismus- reform 1 darf der Bund allerdings den Gemeinden keine zusätzlichen Aufgaben mehr übertragen.
Was entscheiden Kommunalpolitiker?
Städten und Gemeinden der Bundesrepublik Deutschland garantiert Art. 28 Abs. 2 Grundgesetz das Recht auf kommunale Selbstverwaltung. Damit können sie ihre eigenen Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze selbst und eigenverantwortlich regeln und entscheiden.