Wie kann ich mit 62 in Rente gehen?
Fazit: Mit 62 in die Rente? Das geht! Wenn Sie langfristig planen, ist ein früherer Ruhestand also absolut in Reichweite. Mit Schwerbehinderung ist eine Rente mit Abschlägen bis zu fünf Jahre vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze drin.
Wann kann ich in Rente gehen 1962 geboren?
Für die Jahrgänge von 1949 bis 1963 erhöht sich das Renteneintrittsalter schrittweise. Ab dem Jahrgang 1964 liegt es bei 67 Jahren….Jahrgang.
| Jahrgang | Rentenbeginn | Abschlag: Rentenbeginn mit 63 |
|---|---|---|
| 1961 | 66 Jahre + 6 Monate | 12,6 % |
| 1962 | 66 Jahre + 8 Monate | 13,2 % |
| 1963 | 66 Jahre + 10 Monate | 13,8 % |
| ab 1964 | 67 Jahre | 14,4 % |
Wie hoch sind die Abschläge bei Rente mit 63?
Sie können die Altersrente auch ab 63 Jahren vorzeitig in Anspruch nehmen, allerdings mit einem Abzug von bis zu 14,4 Prozent. Für jeden Monat, den Sie vorzeitig in Rente gehen, werden Ihnen 0,3 Prozent von Ihrer Rente abgezogen. Ein solcher Abschlag bleibt dauerhaft bestehen.
Kann ich nach 45 Arbeitsjahren mit 62 in Rente gehen?
Altersrente nach 45 Jahren Nach einer Versicherungszeit von 45 Jahren können Sie grundsätzlich früher in Rente gehen. Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte wird oft noch „Rente mit 63“ genannt, weil alle vor 1953 Geborenen ohne Abschläge mit 63 Jahren in Rente gehen konnten.
Bin 1959 geboren Wann kann ich in Rente gehen?
Die Geburtsjahrgänge vor 1964 müssen nicht bis zum 67 Lebensjahr warten, um ohne Abschläge früher die Altersrente zu beziehen. So können beispielsweise die Geburtsjahrgänge 1958 mit 66 Jahre und die Geburtsjahrgänge 1959 mit 66 Jahre und 2 Monate in die reguläre Altersrente ohne Abschläge gehen.
Kann ich mit 62 Jahren und 45 Arbeitsjahren in Rente gehen?
Kann ich mit 60 in Rente gehen Jahrgang 1962?
Die Bundesregierung hat 2006 das Renteneintrittsalter von 65 auf 67 Jahre erhöht. Je nach Geburtsjahr erfolgt eine schrittweise Anhebung. So können die Jahrgänge 1960 beispielhaft mit 66 Jahre und 4 Monate abschlagfrei in die Altersrente starten. Alle ab 1964 Geborenen müssen bis zum 67.