Wer hat Anspruch auf Pflegepauschbetrag?
Dazu zählen Menschen, die Pflegegrad 4 oder 5 oder einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „H“ für hilflos oder „Bl“ für blind haben. Wer eine pflegebedürftige Person betreut, muss allerdings nicht zwingend mit ihr verwandt sein, um Anspruch auf einen Pflegepauschbetrag zu haben.
Wie wirkt sich Pflegepauschbetrag aus?
Der Pauschbetrag steht allen Pflegepersonen anteilig zu. Das heißt, wenn sich zwei Personen die Pflege eines Menschen teilen, hat jeder nur Anspruch auf die Hälfte. Den Namen der anderen Pflegeperson musst Du in der Steuererklärung genauso angeben wie den Namen und die Anschrift des gepflegten Menschen.
Wird Pflegegeld bei der Steuererklärung angerechnet?
Das Pflegegeld ist eine Sozialleistung, deshalb erhalten es die Pflegebedürftigen steuerfrei. Geben sie es an nahe Verwandte weiter (nicht als Vergütung sondern als Dankeschön für die Hilfe), müssen diese keine Steuern bezahlen. Summen, die über das Pflegegeld hinausgehen, sind steuerpflichtig.
Wann bekommt man Pflegegrad 4?
Den Pflegegrad 4 erhält eine pflegebedürftige Person, wenn der MDK ihr 70 bis <90 Punkte gibt. Das entspricht einer schwersten Beeinträchtigung der Selbstständigkeit dieses Pflegebedürftigen.
Wird der Pflegepauschbetrag ausgezahlt?
Pflegepauschbetrag bei einer Heimunterbringung Selbst wenn die Hilfsbedürftige Person in einem Pflegeheim untergebracht wird, kann der Pflegepauschbetrag ausgezahlt werden.
Wann gilt Pflegegeld als Einkommen?
Pflegegeld zählt nicht als Einkommen des Pflegebedürftigen. Wenn der Pflegebedürftige das Pflegegeld an die Pflegeperson weiterleitet, gilt dies ebenfalls nicht als Einkommen, außer die Pflegeperson wird im Rahmen eines Arbeits- oder Beschäftigungsverhältnisses für den Pflegebedürftigen tätig.
Wo wird Pflegegeld angerechnet?
Dieses Pflegegeld steht ausschließlich der pflegebedürftigen Person selbst zur freien Verfügung zu und bleibt als Einkommen des Pflegebedürftigen bei Sozialleistungen, deren Gewährung von anderen Einkommen abhängig ist, unberücksichtigt. In der Regel wird das Pflegegeld aber an die Pflegeperson weitergegeben.