Wer zahlt Gemeindesteuer?
Gemeindesteuern i.e.S. (Gemeindeertragsteuern): Steuern, deren Aufkommen allein den Gemeinden zufließt (Steuerertragshoheit).
Was zählt zur Gemeindesteuer?
Steuern, deren Aufkommen gemäß Artikel 106 Abs. 6 GG den Gemeinden/Gemeindeverbänden zusteht. Dazu gehören die sogenannten Realsteuern (Grundsteuer A und Grundsteuer B, Gewerbesteuer) sowie die örtlichen Verbrauch- und Aufwandsteuern (wie Schankerlaubnis-, Jagd- und Fischerei-, Getränke-, Hunde- und Vergnügungsteuer).
Ist die Grundsteuer eine Gemeindesteuer?
Die Grundsteuer ist eine Realsteuer im Sinne von § 3 Abs. Da die Grundsteuer nach Art. 106 Abs. 6 GG den Gemeinden zufließt, handelt es sich um eine Gemeindesteuer.
Wo zahlt man Gewerbesteuer?
Die Gewerbesteuer wird an die Gemeinde gezahlt, in der das Unternehmen seinen Hauptsitz hat. Gesetzliche Grundlage ist dabei das Gewerbesteuergesetz. Die Gewerbesteuer rechtfertigt sich daraus, dass das Unternehmen von der Infrastruktur profitiert sowie Raum einnimmt.
Wer zahlt Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer?
Jede Körperschaft, also z. B. eine GmbH oder ein Verein, muss grundsätzlich Körperschaftsteuer zahlen und kraft Rechtsform auch Gewerbesteuer. Doch eine GmbH, auch wenn sie nur vermögensverwaltend tätig ist, also beispielsweise 140 Wohnungen vermietet, muss Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer bezahlen.
Was gehört zu den ländersteuern?
Die Landessteuern umfassen die Vermögen-, Erbschaft-, Grunderwerb-, Rennwett- und Lotterie-, Feuerschutz- und Biersteuer.
Was fällt unter vergnügungssteuer?
Die Vergnügungssteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Es werden in der Gemeinde veranstaltete Vergnügungen besteuert. Hierzu gehören zum Beispiel der Betrieb von Geldspiel- und Unterhaltungsgeräten.
Was wird mit der Grundsteuer bezahlt?
Es handelt sich bei der Grundsteuer um eine Substanzsteuer, die auf Eigentum, aber auch Erbbaurechte auf Grundstücken erhoben wird. Die Grundsteuer A wird dabei auf landwirtschaftliche Flächen, die Grundsteuer B auf bebaute und bebaubare Flächen erhoben.