Was zaehlt zu den Berufsjahren?

Was zählt zu den Berufsjahren?

Wer die Berufsjahre berechnen will, sollte grundsätzlich beachten, dass hierzu die Jahre in dem erlernten Beruf nach der Ausbildungszeit gehören. Umfasst sind somit alle Jahre in dem Beruf, unabhängig davon, in welchen Betrieben dieser Beruf ausgeübt wurde.

Wie viele tarifstufen gibt es?

Es gibt unterschiedliche Arten von Tarifverträgen: Branchen- / Flächentarifverträge. Lohn- und Gehaltstarifverträge / Entgelt-Tarifverträge. Rahmentarifverträge.

Welche Berufsjahre werden angerechnet?

Die Zeiten der gesetzlichen oder individuellen Beschäftigungsverbote im Zusammenhang mit dem Mutterschutz zählen zu den Berufsjahren. Aber auch dann, wenn man weniger als 20 Stunden in der Woche arbeitet, wird dies, dann allerdings nur anteilig, auf die Berufsjahre angerechnet.

Wie setzen sich Berufsjahre zusammen?

Die Berechnung der Berufsjahre bei Vollzeitbeschäftigung ist einfach, hier ist ein Jahr ein Jahr. Gleiches gilt bei einer Teilzeitbeschäftigung von mindestens 20 Wochenstunden. Wer weniger als 20 Stunden in der Woche arbeitet, muss die Stundenzahl ins Verhältnis zu einer 40-Stundenwoche setzen.

Welche Lohngruppe habe ich?

Lohngruppen

Lohngruppe 1 Werker, Maschinenwerker
Lohngruppe 2 Fachwerker, Maschinisten, Kraftfahrer
Lohngruppe 3 Facharbeiter, Baugeräteführer, Berufskraftfahrer
Lohngruppe 4 Spezialfacharbeiter, Baumaschinenführer
Lohngruppe 5 Vorarbeiter, Baumaschinenvorarbeiter

Was heißt Lohngruppe 4?

Lohngruppe I: Arbeiten, die nach kurzfristiger Einarbeitungszeit und Unterweisung ausgeführt werden. Lohngruppe IV: Arbeiten, die Sach- und Arbeitskenntnis und Fertigkeiten mit zusätzlicher Erfahrung voraussetzen, die über die Anforderungen der vorhergehenden Lohngruppen hinausgehen.

Welche vordienstzeiten müssen angerechnet werden?

Anrechnung von Vordienstzeiten Die Höhe des Anspruchs auf Lohn und Gehalt richtet sich in vielen Kollektivverträgen auch nach etwaigen Vordienstzeiten. Das sind bei anderen Arbeitgebern bei gleicher oder ähnlicher Tätigkeit geleisteten Arbeiten. Als Vordienstzeiten können aber auch z.B. Schulzeiten gewertet werden.

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