Wann muss man eine Schwerbehindertenvertretung haben?

Wann muss man eine Schwerbehindertenvertretung haben?

Eine Schwerbehindertenvertretung muss in allen Betrieben gewählt werden, in denen mindestens fünf schwerbehinderte oder gleichgestellte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen „nicht nur vorübergehend“, das heißt länger als sechs Monate, beschäftigt werden (§ 177 SGB IX ).

Was bedeutet Schwerbehindertenvertretung?

Die Schwerbehindertenvertretung ist die gewählte Interessenvertretung der schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten (§§ 177-180 SGB IX). Im SGB IX wird für ihre persönlichen Rechtsbeziehungen auch die Bezeichnung Vertrauensperson genannt.

Was ist bei der Wahl der Schwerbehindertenvertretung zu beachten?

Gemäß § 176 SGB IX soll der Betriebs- oder Personalrat auf die Wahl einer Schwerbehindertenvertretung hinwirken. Lebensjahr vollendet haben und dem Betrieb beziehungsweise der Dienststelle seit 6 Monaten angehören. Die Schwerbehindertenvertretung muss nicht selbst schwerbehindert sein.

Wann ist die SBV zu beteiligen?

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) bestätigte die Entscheidung: Die SBV ist erst dann zu beteiligen, wenn die Gleichstellung gewährt wurde.

Wer vertritt Schwerbehindertenvertretung?

Die Schwerbehindertenvertretung vertritt die besonderen Interessen der schwerbehinderten Arbeitnehmer im Betrieb. ihrem Stellvertreter bzw. ihrer Stellvertreterin, der bzw. die die Vertrauensperson bei Verhinderung durch Abwesenheit oder Wahrnehmung anderer Aufgaben vertritt.

Wem ist die SBV unterstellt?

Schutz der Schwerbehindertenvertretung Die SBV besitzt gegenüber dem Arbeitgeber die gleiche persönliche Rechtsstellung, insbesondere den gleichen Kündigungs-, Versetzungs- und Abordnungsschutz wie ein Mitglied des Betriebsrats oder Personalrats (§ 179 Abs. 3 SGB IX).

Wie wird man Schwerbehindertenbeauftragter?

der Dienststelle mindestens sechs Monaten angehören (§ 177 Abs. 3 Satz 1 SGB IX). Bei der Wahl zur Schwerbehindertenvertretung können sich auch Arbeitnehmer bewerben, die selbst nicht schwerbehindert sind, d.h. die Schwerbehindertenvertretung muss nicht aus schwerbehinderten Menschen bestehen.

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